Hat ein Feldjäger automatisch einen Waffenschein?

4 Antworten

Ein Feldjäger hat, wie jeder Soldat, die Erlaubnis zum Führen einer Schusswaffe in seinem Dienstausweis eingetragen: "Der Inhaber ist berechtigt, in Ausübung hoheitlicher Aufgaben,  Schusswaffen zu tragen". So oder so ähnlich steht das da.

Da ein Feldjäger ganz sicher keine hoheitlichen Aufgaben hat, wenn er nicht im Dienst ist, beantwortet dies auch die Frage nach der Trageerlaubnis außer Dienst.

Ich hatte während meiner täglichen Flüge immer eine Pistole im Schulterhalfter, nach dem Flugdienst verschwand die Waffe aber in der Waffenkammer. 

Übrigens "macht" man keinen Waffenschein,  sondern man beantragt ihn.

Um außerhalb des Dienstes eine Waffe besitzen zu dürfen, muss ein ziviler Waffenschein beantragt werden. Es muss auf jeden Fall begründet werden, warum man einen haben will, da gibts dann keinen Unterschied zu Zivilisten.

Was aber deutlich einfacher wird ist der Nachweis der Waffenkunde und insbesondere der Zuverlässigkeit.

Und man sollte eine Waffe besitzen, die man dann in den Waffenschein eintragen lassen kann...

@Lestigter

Eine konkrete Waffe wird in die Waffenbesitzkarte eingertragen.

Der Waffenschein ist die allgemeine Erlaubnis zum Führen einer Waffe.

@Hamburger02

Und auch auf der Innenseite eines Waffenscheins wird eine konkrete ( sogar bis zu drei ) Waffe eingetragen und nicht wie auf dem kleinen Waffenschein nur auf bestimmte Waffenarten verwiesen..



NEIN und NEIN

Noch zwei wichtige Hinweise:

Einen Waffenschein kann Niemand "machen", den kann man nur "beantragen " und er wird bewilligt oder abgelehnt!

Um einen Waffenschein beantragen zu können,, muss man erst mal eine Schusswaffe besitzen. Dafür benötigt man eine WaffenBESITZkarte.

Wie man diese bekommt, wurde hier bei GF schon oft genug erklärt, auch von mir. Bitte Suchfunktion nutzen 

Um einen Waffenschein beantragen zu können,, muss man erst mal eine Schusswaffe besitzen. Dafür benötigt man eine WaffenBESITZkarte.

Meines Wissens braucht man, um den formalen Akt, einen Waffenschein zu beantragen, keine eigene Waffe. Die kann man sich auch erst zulegen, wenn der Antrag bewilligt ist.

Ich habe das mal durchgespielt, rein interessehalber. Es gibt, wie du natürlich weißt, 2 Arten von Waffenscheinen: Für den, der über das normale Maß hinaus bedroht oder gefährdet ist, und für Bewachungsunternehmen. 

Ich habe daher ein Einmann-Bewachungsunternehmen gegründet, und nachgewiesen, dass ich, wenn ich aktiv werde, auch mindestens 3 Objekte habe, die ich bewachen oder überwachen kann. Der Waffenschein wäre bewilligt worden, wenn ich das Vorliegen der vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung nachgewiesen hätte. Alles andere war in trockenen Tüchern. Da das alles nur ein "Spiel" war, war mir aber ein 5-stelliger Betrag für die Versicherung für ein Jahr zuviel. Hätte ich die Versicherung abgeschlossen, hätte ich meinen Waffenschein bekommen. So habe ich an dieser Stelle abgebrochen. Bei dem Verlauf der Antragstellung wurde nirgends Bezug genommen auf meine bereits vorhandenen Waffen.

@wiki01

???

Kann ich nicht glauben..

Was zum Beispiel hättest du hier bei 11. eingetragen?

https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&url=http://www.scdianaberlin.de/TEXTE/Dokumente/Antrag%2520WBK.pdf&ved=0ahUKEwjeld65zPnVAhUSb1AKHfm4C4gQFghGMAQ&usg=AFQjCNF-jpJWHQkrqPSZ9RRQC2aZ6kcbeA

Denkst du wirklich, man hätte dir einen Waffenschein ausgestellt und hätte dich dann  das hier später ausfüllen lassen?

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/thumb/1/16/Waffenschein.png/260px-Waffenschein.png

Die bis zu drei Waffen auf der Rückseite sind doch klar festzulegen. Die Nummern sind doch da festgekegt und mit Stempel versehen.

Welches Landratsamt, welche Behörde hätte denn das bei dir "ohne Vorgaben" gemacht und damit deutschlandweite Formulare abgeändert?

Wir reden nicht vom kleinen Waffenschein..

@Lestigter

Wir reden nicht vom kleinen Waffenschein..

Den gab es damals noch nicht.

Und sorry, dein (erster) Link funktioniert nicht.

Nein.

Und nein.

In aller Kürze☺