Hat das Jobcenter unrechtmäßig Leistungen zurück gefordert?

9 Antworten

Nein !

Das Zuflussprinzip hat nichts mit der Zahlung der laufenden Leistungen zu tun.

Diese müssen spätestens am letzten Bankarbeitstag des alten Monats in Voraus für den Folgemonat auf dem Konto zur Verfügung stehen.

Also die Zahlung für Oktober kam dann Ende September aufs Konto.

Ist dein anteiligen Erwerbseinkommen für Oktober noch im Oktober zugeflossen, wird dieses nach dem Zuflussprinzip unter Berücksichtigung der Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll auf die gezahlten Leistungen für Oktober angerechnet.

Wäre dann also in diesem Fall ganz korrekt, ob der geforderte Betrag stimmt, kann man natürlich anhand von fehlenden Angaben nicht sagen.

Dafür wäre dann außer der geforderte Betrag von 750 Euro noch der Bedarf ohne eigenes Einkommen und dein Brutto und Nettoeinkommen erforderlich, damit man anhand des Bruttoeinkommens den Freibetrag berechnen und diesen dann vom Nettoeinkommen abziehen kann.

Was dann vom Nettoeinkommen bleibt, wäre das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen, also der Betrag, den das Jobcenter max.anrechnen dürfte.


BenTertain 
Beitragsersteller
 25.04.2025, 10:48

Danke für die ausführliche Erklärung. Dann darf aber umgekehrt das Jobcenter mein Gehalt von April nicht auf die mir zustehenden Leistungen ab Mai anrechnen, da Gehalt rückwirkend ist. Sonst würde das Jobcenter sich ja doppelt Geld einbehalten.

isomatte  25.04.2025, 10:57
@BenTertain

Unsinn !

Du hast den Sinn des Zuflussprinzips nicht verstanden.

Laufende Leistungen werden wir erklärt spätestens am letzten Bankarbeitstag des alten für den neuen Monat in Voraus auf dem Konto zur Verfügung stehen.

Also Ende April dann Leistungen für den Mai.

Beginnst Du im April eine Beschäftigung und der Lohn kommt noch im April aufs Konto, dann wird dieser unter Berücksichtigung von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen auf die Leistungen für April angerechnet.

Würde das Erwerbseinkommen für April aber erst im Mai zufließen, hätte man nach dem Zuflussprinzip im Monat April wo Beginn der Beschäftigung war kein Einkommen erzielt, entsprechend könnte da auch nichts auf die Leistungen für April angerechnet werden.

Kommt das Einkommen von April erst im Mai aufs Konto, dann wird es nach dem Zuflussprinzip erst auf die Leistungen für Mai angerechnet, auch wenn man diese wie gesetzlich geregelt schon Ende April in Voraus für Mai auf dem Konto zur Verfügung hatte.

Da ist also nichts mit doppelter Anrechnung !

Wenn Du für Oktober vom JC Geld bekommen hast, Du gleichzeitig ab dem 15. Oktober einen bezahlten Job hattest, dann hast Du zumindest anteilmäßig doppelt kassiert.

Es ist logisch, dass Du dann mindestens anteilmäßig Geld an das JC zurück zahlen musst!


isomatte  25.04.2025, 10:46

Nicht zwingend, es geht nach dem Zuflussprinzip, also wann z.B. Erwerbseinkommen zugeflossen ist.

Würde das anteilige Erwerbseinkommen für Oktober erst im November zugeflossen sein, dürfte dieses unter Berücksichtigung von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll natürlich auch nicht auf die Leistungen für Oktober angerechnet werden, die Ende des Monats September in Voraus auf dem Konto zur Verfügung standen.

Nur wenn dann Ende Oktober noch Leistungen in Voraus für November gezahlt worden wären, würde das anteilige Erwerbseinkommen unter Berücksichtigung von Freibeträgen was für Oktober im November zugeflossen ist angerechnet werden.

BenTertain 
Beitragsersteller
 25.04.2025, 10:38

Wieso doppelt kassiert? Das Jobcenter zahlt im Voraus am Ende eines Monats, Arbeitsentgelt kommt rückwirkend für den gearbeiteten Monat. Das würde dann aber umgekehrt bedeuten, dass man mein anteiliges Gehalt von April (Arbeitsvertrag war auf 6 Monate befristet) nicht auf die Leistungen für ab Mai anrechnen darf, sonst würde das Jobcenter einen ja richtig verarschen, indem sie sich zwei mal Leistungen einbehalten bzw. Zurück fordern.

Nicht, wenn Du im Oktober noch bzw. schon Arbeitsentgelt erhieltest.

Ob die Höhe der Rückforderung begründet ist, ist eine andere Frage.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

Wenn sie dir zu viel gezahlt haben holen die es sich auch bekanntermaßen wieder zurück klar, wenn du das nicht in einem Wisch begleichen kannst, kannst du zumindest fragen ob eine monatliche Ratenzahlung möglich wäre.

Ich hatte zusätzlich noch das Glück eine Anzeige vom JC wegen Betrug zu bekommen und durfte was ü. 300€, zusätzlich Strafe an das Zollamt zahlen.