Hartz IV und Erwerbsminderung, wie geht man hier vor und was bringt das?

5 Antworten

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Hallo,

nach 11 Jahren Hartz 4 hast du die Wartezeit rückwirkend (in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge) nicht mehr erfüllt und bekommst keine Erwerwerbsminderungsrente aus der GRV.

Beste Grüße

Dickie59

Vielen Dank für den Stern und ich drücke die Daumen für eine Lösung.

Als Alleinstehender hätte man nach Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld II. Sollte die Rente nicht zum Leben reichen, müsste man ggf. ergänzend Grundsicherung bei Erwerbsminderung beim Sozialamt beantragen.

Wenn man nicht alleinstehend ist, würde man bei voller Erwerbsminderung aus der Arbeitsvermittlung abgemeldet werden und zukünftig Sozialgeld beziehen. Voraussetzung ist dabei, dass es noch mindestens eine erwerbsfähige Person in der Bedarfsgemeinschaft gibt. Sind alle Personen nicht erwerbsfähig, müssten alle einen Antrag beim Sozialamt stellen.

Bei einer teilweisen Erwerbsminderung steht man der Arbeitsvermittlung "normal" zur Verfügung, nur dass man sich entsprechend der Erwerbsminderung ggf. nur noch auf Teilzeitstellen bewerben müsste. Maßnahmen, Bewerbungsbemühungen usw. muss man dann trotzdem noch mitmachen.

Falls man die Erwerbsminderungsrente aufstocken muss, hätte man nur einen geringen anrechnungsfreien Betrag (nicht so hoch wie bei Erwerbseinkommen). Die wenigsten langjährigen Bezieher von Arbeitslosengeld II würden mit einer Erwerbsminderungsrente wesentlich besser dastehen als mit Arbeitslosengeld II. Die meisten müssen diese Rente mit Sozialgeld oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung aufstocken. Wie hoch die Rente eventuell sein könnte, kann man sich am besten bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung ausrechnen lassen.

ALG II und Sozialgeld und Grundsicherung ist jetzt doch , dank Hartz und Schröders SPD ,alles eins !

@Kuestenflieger

Grundsicherung bei Erwerbsminderung muss man beim Sozialamt beantragen statt beim Jobcenter (da wäre es das Sozialgeld). Von der Höhe her hast du aber Recht.

Hallo Guíngerale3,

Sie schreiben:

Hartz IV und Erwerbsminderung, wie geht man hier vor und was bringt das?

(er will, glaube ich, gar nicht arbeiten)

Antwort:

Grundsätzlich gilt:

==

HartzIV Lesitungen setzen voraus, daß Betroffene noch mindestens 3 Stunden pro Arbeitstag belastbar und vermittelbar sein müßen!

Wenn betroffene nicht mehr arbeiten wollen, dann läuft da etwas gewaltig schief!

==

Die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente in der DRV setzt dagegen voraus, daß Betroffene glasklar und sehr detailliert nachweisen müßen, daß die Leistungsfähigkeit dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!

Würde er mit einer vollen oder teilweisen Rente finanziell besser dastehen als mit Hartz IV, oder hält sich das die Waage?

Antwort:

Die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente ist individuell und richtet sich nach den erreichten Rentenpunkten bzw. Ansprüchen auf Altersrente zum Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung!

Niemand hier kann seriös beurteilen, ob Hartz IV oder Erwerbsminderungsrente höher oder niedriger sind, denn niemand hat Einblick in das Rentenkonto des Betroffenen!

Der Betroffene muß in seine aktuelle Rentenauskunft reinschauen oder eine aktuelle Rentenauskunft bei seiner zuständigen DRV-Rentenansalt anfordern, dann kann er selbst vergleichen, welche Leistung höher wäre!

Fazit:

Wenn jemand nur nicht arbeiten will, dann reicht dies auf gar keinen Fall für die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente aus!

Früher oder später wird die zuständige Behörde dem Betroffenen entsprechende Auflagen machen, denn es kann nicht sein, daß jemand auf Dauer ungerechtfertigte Leistungen bezieht!

Manche Behörden arbeiten allerdings sehr langsam, dies führt in der Praxis zu teils haarsträubenden Zuständen!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad  

Für eine Erwerbsminderungsrente muss es zumindest einen Grund geben, der in einer gesundheitlichen Einschränkung liegt. Etwas anderes ist es mit der Arbeitsmarktrente. Diese können ALG-II-Empfänger beantragen, die keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, ebenfalls bei ihrer Rentenversicherung. Diese wird jedoch nur befristet gewährt, und die Verpflichtung, eine Arbeit anzunehmen, soweit vorhanden, besteht trotzdem weiter.

Bei voller Erwerbsminderungsrente aus gesundheitlichen Gründen, soweit sie den Lebensunterhalt nicht deckt, besteht kein Anspruch auf ergänzendes ALG II mehr, sondern lediglich auf Grundsicherung. Der Unterschied ist, dass das Schonvermögen bei Grundsicherung lediglich 2600.- € beträgt, man muss also das Schonvermögen, das man evtl. als ALG-II-Empfänger noch hat, bis zum Limit aufbrauchen. Bei teilweiser Erwerbsminderungsrente sowie bei einer Arbeitsmarktrente (diese nennt sich ebenfalls Erwerbsminderungsrente, nur mit anderer Begründung) kann man jedoch weiterhin aufstockende ALG-II-Leistungen beziehen, da man dann noch mindestens 3 Stunden am Tag arbeitsfähig ist.

Da sich die Höhe der Erwerbsminderungsrente nach den eingezahlten Beträgen und den Arbeitsjahren richtet, würde dein Bekannter wahrscheinlich nicht viel ausgezahlt bekommen und müsste aufstocken.

Und da das JobCenter keine Rentenbeiträge mehr zahlt, hat er evtl. überhaupt keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente mehr.

Genaue Auskunft kann dir nur die Rentenkasse geben.

er will, glaube ich, gar nicht arbeiten

Faulheit ist kein Grund für eine Erwerbsminderungsrente! Von der Idee solltest du dich lösen.

Hast völlig Recht. Daher gehe ich ja auch arbeiten und kriege weder Rente noch andere Sozialleistungen.