Hartz IV-Antrag: Genossenschaftsanteile als Vermögen angeben?

4 Antworten

Die Anteile gehören zum Vermögen. Dividenden oder sonstige Ausschüttungen sind im MOnat des Zugangs Einkommen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat sich jetzt zu diesen Problemen wie folgt geäußert: "Genossenschaftsanteile und Mietkautionen stellen kein verwertbares Vermögen im Sinne des § 12 SGB II dar, solange der jeweils zugrunde liegende Mietvertrag besteht. Während der Vertragslaufzeit besteht für die betroffenen Hilfebedürftigen keine Möglichkeit, über das Vermögen in der Form der Genossenschaftsanteile oder der Mietkautionen zu verfügen. Dies ist auch mit der Bundesagentur für Arbeit geklärt und wird in den Hinweisen zu § 12 SGB II berücksichtigt."

Vermögen, das angegeben werden muss. Ob du dir das anschließend auszahlen lässt oder nicht ist gleich. Wenn du den Freibetrag nicht übersteigst ist allen kein Problem.

Ja, selbstverständlich müssen auch solche Anteile wahrheitsgemäß angegeben werden.

Aber sie stehen ja erst als Vermögen zur Verfügung wenn sie zurück bezahlt werden?

Ein Sparguthaben steht auvch nur zur Verfügung, wenn man es sich auszahlen lässt. Wo soll da der Unterschied sein?

@DerHans

Hans, Hans, Hans ...

Bei der Beurteilung der Verwertbarkeit von Vermögen sind drei Fragen zu klären.
Übersteigt das Vermögen den Freibetrag?
Ist die Verwertung möglich?
Ist die Verwertung zumutbar?

Und spätestens mit der dritten Frage sind Genossenschaftsanteile bei bestehendem Mietvertrag außen vor, da die Veräußerung im Zweifel Wohnungslosigkeit bedeutete.

Nichtsdestotrotz müssen die Anteile angegeben werden, auch wenn sie zunächst nicht leistungsrelevant sind.