Hartz 4,Fernbeziehung,Zusammenziehen

2 Antworten

Da ein Kind das Recht auf Auskunft seiner Abstammung hat, wirst Du den leiblichen Vater angeben müssen.

Er ist dann nicht nur Eurem gemeinsamen Kind gegenüber unterhaltspflichtig, sondern bis zu dessem 3. Geburtstag ggf. auch Dir zum Betreuungsunterhalt.

Sind seine anderen Kinder noch minderjährig, so hätten alle Kinder einen "gleichwertigen" Anspruch auf Unterhalt entsprechend ihres Alters (unabhängig davon, aus welcher Beziehung sie stammen)

Ist eines der Kinder bereits volljährig, so gilt dann eine neue Rangfolge:

  • zuerst müsste der Unterhalt für die minderjährigen Kinder bezahlt werden
  • danach der Betreuungsunterhalt für die Mutter des jüngsten Kindes
  • danach hätte dann die Ehefrau ggf. Anspruch
  • als letzte wären dann volljährige Kinder dran

Ausschlaggebend für die Berechnungen wäre die Höhe seines Einkommens und seine "Leistungsfähigkeit" (Selbstbehalte...)

Sollte sein Einkommen nicht ausreichend sein für Deinen Unterhalt, müsstest Du für Dich ggf. ALG II beantragen/ weiter beziehen....

Könnte er nicht allen minderjährigen Kindern den Mindestunterhalt leisten, hätten diese evt. Anspruch (...) auf "Unterhaltsvorschuss" (Jugendamt).

Solltest Du Angaben zur Vaterschaft verweigern, so könnte Dir (wegen fehlender Mitwirkungspflicht) ein möglicher Unterhaltsvorschuss für das jüngste Kind verwehrt werden.

Würdet Ihr zusammenziehen, würde sein Einkommen auf eine gemeinsame "Bedarfsgemeinschaft" angerechnet werden.

Unterstützung beim Umzug hinge von sehr vielen Aspekten ab.....

Wenn dir der Vater bekannt ist,musst du ihn auch angeben !!! Zuerst wird einmal der Unterhalt für seine anderen beiden Kinder abgezogen und dann noch seine Freibeträge auf sein Bruttoeinkommen,der Rest kann dann Angerechnet werden.Bekommst du dann euer Kind,seit ihr praktisch 5 Personen,wenn ihr zusammen zieht.Dann reicht das Einkommen nach Abzug des Unterhalts und seines Freibetrags,auf keinen Fall aus,so das auf jeden Fall noch Anspruch auf Aufstockung besteht.Wenn ihr zwecks Familienzusammenführung umziehen wollt,werdet ihr auf jeden Fall Unterstützung bekommen.