Hartz 4 Zuverdienst?

5 Antworten

NekoJuliii schreibt:

Hartz 4 Zuverdienst?

Wenn man etwas verdient und dann noch etwas dazu verdient, dann ist das ein "Zuverdienst". Du aber erhältst eine Sozialleistung und hast noch ein zusätzliches, ein § 11 Zu berücksichtigendes Einkommen.

Bevor dein Zusatz-Einkommen aber berücksichtigt wird bei der Berechnung deines Bedarfs an ALG II (so heißt die Geld-Leistung von "Hartz 4"), wird es bereinigt um diese § 11b Absetzbeträge.

Wenn deine Malerei eine einmalige Aktion war, also etwa wegen Weihnachten, und keine berufliche Tätigkeit, greift Absatz 3 in § 11 Zu berücksichtigendes Einkommen. Du kriegst bei so wenig Zusatz-Einkommen dann also für Dezember weniger ALG II (oder aufgeteilt auf sechs Monatem wenn es mehr ist). Abgesetzt wird aber für jeden Monat mindestens die Versicherungspauschale von 30,-, falls du schon 18 bist. Abgesetzt werden aber auch noch die Kosten, die du hattest, also für Leinwand, Farbe, Porto usw.

Wenn deine Malerei eine berufliche Aktion war, hast du noch weitere Absetzbeträge.

Die stehen in Absatz 2 und 3 ebenda. Das sind jeden Monat 100,- pauschal, plus bis zu 20 % vom Rest. Das geht am besten so:

Du erklärst dem Jobcenter, dass du jetzt einer selbständigen Tätigkeit nachgehst, also angefangen hast,

  1. gewerblich Bilder zu malen oder
  2. freiberuflich als bildender Künstler tätig zu sein.
  • Für 1 brauchst du rechtlich eine Steuernummer vom Finanzamt, einen Gewerbeschein samt Mitgliedschaft in einem Organ wie IHK oder Handwerkskammer,
  • für 2 brauchst du gar nichts, nur eine Steuernummer vom Finanzamt.

Das alles ist dem Jobcenter aber egal, das möchte nur, dass du das Formular "Anlage EKS" ausfüllst - jetzt sofort als Prognose, als Vorschau auf dein wahrscheinliches Einkommen (und die Ausgaben dafür) in den nächsten 6 Monaten, und dann rückblickend nochmal nach einem halben Jahr, was wirklich war.

Dann hast du den großen Vorteil, dass dein gesamtes Erwerbs-Einkommen von einem halben Jahr zusammengerechnet wird, und davon wird der Freibetrag von 100,- sechs Mal abgezogen, für jeden dieser sechs Monate (und vom Rest nochmal bis zu 20 %),

so dass dein gesamtes Erwerbs-Einkommen von 370 Euro vollkommen anrechnungsfrei bleibt - falls du parallel dazu nicht noch weiteres Erwerbs-Einkommen generierst.

Aber warum nicht? Male und verkaufe einfach weiterhin Bilder, denn erst ab über 600,- netto in sechs Monaten wird einem von einem Erwerbs-Einkommen aus einer selbständigen Tätigkeit etwas angerechnet auf den Bedarf an ALG II.

Und vorher kann man auch noch zig Euro absetzten vom Erwerbs-Einkommen, nicht nur Farbe, sondern laut § 11b Absetzbeträge Absatz Satz 1 Nr. 5 alle "mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben" - oft sogar die Hälfte der Telefonkosten, die man insgesamt (also auch privat) so hat.

Gruß aus Berlin, Gerd

Vielen lieben Dank für die tolle Erklärung! Das mit den Bildern bleibt aber so ein einmal-ding :)

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An wen die Bilder verkauft wurden, ist grundsätzlich egal.

Interessanter ist, ob Du die Bilder in sog. Gewinnerzielungsabsicht gemalt hast und ob sie tatsächlich zusammen 370 € wert waren. Ohne Dir zu nahe treten zu wollen - vielleicht hat Dir die Familie ja auch nur so viel Geld gegeben, weil Du zur Familie gehörst und weil Weihnachten ist.

Lange Rede - kurzer Sinn: Die 370 € werden vermutlich angerechnet, da es sich aus meiner Sicht nicht um eine Vermögensumwandlung, sondern ggf. um Einkommen handelt.

Etwaigenfalls muß ein Sozialgericht entscheiden, wie hier genau zu verfahren ist, da es sich m.M.n. um einen Sonderfall handelt.

Das musst du doch keinen sagen.

Ich tu es lieber, da das Geld über PayPal auf mein Konto ging, und ich keine Probleme haben will

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@NekoJuliii

Kannst doch sagen du hast das Geld zu Weihnachten geschenkt bekommen falls es überhaupt auffällt

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@Eistee05

Problem ist, es ist über den ganzen Dezember verteilt

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@Eistee05

Geldgeschenke zu Weihnachten werden nur in angemessener Höhe nicht angerechnet. 370 € ist keine angemessene Höhe.

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Ich bin mir sehr sicher, dass das nachträglich in Abzug gebracht wird.