hartz 4, kann sich einen freund bei mir melden, ohne das arbeitsamt zu informieren?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Für das Jobcenter (das Arbeitsamt ist nicht zuständig) gilt: Wenn es dir gelungen ist, "durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken", die du hast für "Unterkunft und Heizung" laut Absatz 1 § 22 SGB II,

dann kriegst du auch entsprechend weniger ALG II. Wenn nicht, dann nicht.

Also auch nicht, wenn dich ein Freund besucht und für lau übernachtet.

Glaubhaft ist dies "Laue" daran aber kaum mehr, wenn der Freund sich bei dir anmeldet. Wenn das herauskommt, stellen sich also Fragen. Etwa, ob der Freund bei dir wohnt. Und ob er dir hilft, deine "Aufwendungen zu senken".

Ist beides nicht der Fall, ändert sich auch nichts an der Höhe deines ALG II. Außer es wird angenommen, dass er hilft. Dann muss man kucken.

Wenn man dann sagt, er wohnt gar nicht da, dann wäre das - so glaubhaft - genug für das Jobcenter.

Aber dann stutzt das Meldeamt und auch das Amt, das das "work&travel visum" ausgestellt hat (das Auswärtige Amt?). Bußgelder könnten fällig werden, ein Arbeitsverbot, und eine Ausweisung ist nicht ausgeschlossen sowie Visum-Sperren für eine Weile.

Dass man Ämter manchmal leicht behumpsen kann, etwa, indem man sich irgendwo anmeldet und damit ein anderes Amt überzeugt, um sich dann sofort wieder abzumelden, ändert wenig an der hier oberflächlich skizzierten herrschenden Rechtslage.

Gruß aus Berlin, Gerd

Rein rechtlich muß sich dein Freund dort melden, wo er seinen Lebensmittelpunkt hat. Er soll sich einfach dort melden wo er lebt, den Vermieter geht das nichts an.

Er soll sich auf keinen Fall bei dir melden, dass gibt Ärger. Ist er dort gemeldet, müsste er, wie oben schon gesagt, seinen Lebensmittelpunkt bei dir haben und würde dann zur Bedarfsgemeinschaft gehören. In einer 1-Zimmer-Wohnung wird es schwer darstellbar, dass es sich lediglich um eine WG handelt.

Es reicht ja schon aus, wenn er dort tatsächlich nicht wohnt. ^^. Sie bilden dann weder eine WG, noch eine BG.

Ja du kannst Stress mit dem Jobcenter bekommen.

Aber wie kann der Vermieter es ihm verwehren sich da zu melden? Einfach zum Einwohnermeldeamt gehen und Adresse angeben, verbieten kann der Vermieter das nicht.

Das ist dann in doppelter Hinsicht illegal.

Über das Einwohnermeldeamt, bekommt das JobCenter auf Anfrage jederzeit eien Mitteilung, dass dort zwei Personen gemeldet sind. Dann wäre auf jeden Fal die halbe Miete zurück zu zahlen. Außerdem gibt es eine Anzeige wegen Betrugs.

Und der Freund betrügt die Meldebehörde. Wahrscheinich aus ähnlichen Gründen

Dann wäre auf jeden Fal die halbe Miete zurück zu zahlen. Außerdem gibt es eine Anzeige wegen Betrugs.

Definitiv nicht.! Es kommt alleine auf den tatsächlichen Lebensmittelpunkt an, und nicht auf die Meldeadresse. Gewöhnlicherweise wird der Lebensmittelpunkt zwar angenommen, wo die Meldeadresse ist, aber letztlich zählen nur Tatsachen.

Dein Freund sich sich dort melden, wo er wohnt.

Warum solltest du das Risiko, dass das Jobcenter in Ermittlungen wegen Sozialbetrugs einsteigt, übernehmen, nur weil sein Vermieter irgendetwas Illegales abzieht?

Rein formal kann das Jobcenter dir zwar nichts, wenn er nur bei dir gemeldet ist, weil es auf seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt ankommt, der in dem Fall eben nicht an der Meldeadresse liegt, aber du kannst dennoch eine Menge Probleme bekommen und wirst ggf, viele, viele Fragen beantworten müssen.