Handwerkerrechnung kurzschluss durch herd wer muss zahlen?

7 Antworten

Zunächst mal ist es Dein Ofen gewesen und wer sagt, dass da nicht schon länger etwas innen drin geschmirgelt hat? Da müßtest du dem Handwerker wahrscheinlich nachweisen, dass er einen Fehler beim Anschluss gemacht hat und das wird schwierig. Übrigens muss man für den Ofen auch einen Elektro-Fachmann bestellen, da es sich hier um einen Starkstromanschluss handelt. Hättest Du das nicht getan würdest Du auch noch für evtl. größere Schäden haften.

Natürlich muss dann eine Reparatur auch von einem Fachmann übernommen werden. Deshalb wird sich der Vermieter mit einem Unternehmen seines Vertrauens in Verbindung gesetzt haben. Elektrik kann schnell einen sehr hohen Schaden verursachen, wenn die nicht in Ordnung ist. Da achte ich als Vermieter auch drauf und lasse keine Laien da ran.

Dann sind es doch evtl. auch zwei verschiedene Firmen gewesen für Anschluss und Reparatur. Setz Dich mit der Reparatur-Firma in Verbindung und frag nach wie sie den Schaden einschätzen. Schildere Deine Ansicht und frag nach ihren Erfahrungen. Zwar hackt die eine Krähe der anderen kein Auge aus, aber versuchen kann man es, die Firmen sind für solche Fälle auch versichert.

Den Vermieter würde ich außen vor lassen, gerade wenn Du neu eingezogen bist um nicht gleich schlechte Stimmung aufkommen zu lassen. Es werden immer mal andere Reparaturen anfallen. Sei lieber jetzt großzügig und übernimm die Kosten, dafür kannst du ihn das nächste Mal einfacher zur Übernahme der Kosten bringen.

Vielleicht übernimmt er auch die Hälfte wenn Du mit der Reparaturfirma gesprochen hast. Ich habe das als Vermieter auch schon so gemacht, wenn der Schaden einerseits mein Eigentum betraf, aber der Mieter andererseits alles richtig gemacht hatte und trotzdem ein Schaden entstanden ist. Allerdings habe ich mir das dann auch sehr genau von der Fachfirma erklären lassen.

Wem gehört der Herd? Dir oder ist er Bestandteil der Mietwohnung? Oder war er schon in der Wohnung bei Einzug, gehört aber lt. Mietvertrag nicht zur vermieteten Sache?

Wer hat den Herd damals angeschlossen? Das darf ja auch nur ein Handwerker! Privatpersonen dürfen einen Herd - wenn sie keine Elektriker-Ausbildung haben - meines Wissens keinen Herd anschließen.

Bei uns ist es so: Lt. Mietvertrag ist unsere EBK Bestandteil der Wohnungsvermietung. In diesem Falle ist der Vermieter für die Instandsetzung zuständig, wenn etwas an der Einbauküche kaputt geht, was wir als Mieter nicht zu verantworten haben.

GoetheDresden  25.03.2014, 11:28

Falls dein Herd und damals durch einen von euch beauftragten Handwerker angeschlossen: Keine Vermietersache! Die Rechnung müsst natürlich ihr zahlen. Ihr hättet aber als erstes den Handwerker informieren sollen, der den Herd damals angeschlossen hat. Nun kann man das natürlich nicht mehr beweisen, dass es evtl. mangelhaft angeschlossen war, weil alles wieder repariert ist.

Es kann aber natürlich auch ein Defekt am Herd selbst sein, für den kein Handwerker etwas kann.

Madita69  25.03.2014, 12:15

Es darf kein "Handwerker".

In Deutschland darf ein Festanschluss für einen E-Herd nur durch eine Elektrofachkraft oder durch eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten entsprechend BGV-A3 hergestellt werden. (Quelle: wikipedia, siehe Elektroherd)

Hab`s auch nochmal nachgeschaut wie es richtig heisst....... ;-))).....

GoetheDresden  25.03.2014, 12:36
@Madita69

Auch ein Elektriker fällt unter die landläufige Bezeichnung "Handwerker". Damit sind alle handwerklichen Gewerke gemeint.

Madita69  25.03.2014, 23:30
@GoetheDresden

@GoetheDresden -lol- da hast Du aber die Goldwaage herausgeholt !!!!

Ein Elektroniker ist ein Handwerker, aber ein Handwerker noch lange kein Elektroniker.

....und übrigens die Berufsbezeichnung "Elektriker" ist veraltet !!! Hab`s auch nochmal nachgeschaut wie es richtig heisst....... ;-))).....

GoetheDresden  26.03.2014, 13:42
@Madita69

Für mich ist ein Elektriker ein Handwerker und für dich ist das eben alles etwas völlig anderes. Punkt.

GoetheDresden  26.03.2014, 14:02
@GoetheDresden

Und nochwas für dich zum lesen: Anlage A der Handwerksordnung. Dort findet man alle zulassungspflichtige Handwerksberufe. Darunter auch den Elektrotechniker. Unter Elektrotechniker fallen lt. Definition auch Elektroniker, wie der Beruf seit 2004 genannt wird. Landläufig wird aber weiterhin der Begriff "Elektriker" benutzt. Oder hast du schon jemanden sagen gehört: "Ich rufe mal einen Eletroniker an."? Dieser Begriff ist für Fachleute, Personalverantwortliche und Leute wichtig, die diesen Beruf erlernt haben und sich bewerben.

Den Vermieter geht Dein Herd mE nix an. Wenn der vorherige Handwerker den Ofen nicht richtig angeschlossen hat solltet Ihr Euch an diesen wenden.

Aber es ist doch fraglich ob es am Handwerker gelegen hat oder ob Euer Herd einfach defekt war.

Es war euer Herd. Es sind keine Geister gekommen, die in den Herd reingekrochen sind und den Kurzschluss verursacht haben. Das ist bei euch passiert. Natuerlich ist das eure Sache. Wenn ein Geraet von euch halt mal defekt wird, dann liegt es an euch selbst, das dann auch wieder reparieren zu lassen.

albatros  25.03.2014, 11:38

Grimms Märchen?!

Franticek  27.03.2014, 15:55
@albatros

Verstehe den Kommentar nicht, denn meine Antwort deckt sich von der Aussage her mit deiner. Ich habe es nur etwas ironischer ausgerueckt.

Hier stellt sich die Frage, wer hat den Herd angeschlossen, wem gehört der Herd. Wer auch immer den Herd angeschlossen hat, ein Laie oder ein Elektriker.