Hamburg Vollmacht im bordell

7 Antworten

Hast Privatrechtsschutz? Wenn ja und die Sume vertretbar ist, dann würde ich mal drüber nachdenken, den aufzusuchen: Könnte evtl. unter dem Punkt Anfechtbarkeit der Willenserklärung laufen, siehe auch hier: http://www.rechtslexikon-online.de/Anfechtung_von_Willenserklaerungen.html

In diesem Zusammenhang sicher auch wichtig:

§ 105 BGB Nichtigkeit der Willenserklärung

(1) Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig.

(2) Nichtig ist auch eine Willenserklärung, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit abgegeben wird.

http://dejure.org/gesetze/BGB/105.html

So habe mich jetzt nochmal bei der Polizei erkundigt ... Also das Geld ist wohl sehr sicher weg, da hat man vor Gericht auch wenig Möglichkeiten ... Allerdings eine gute Nachricht gibt es: die Vollmacht war nur einmalig gültig ... Naja wie gesagt das Lehrgeld ist bezahlt und so ein Mist passiert mir nie wieder !!! Danke für die ganzen Nachrichten und posts, wenn jemand noch Anmerkungen hat nehme ich diese gerne entgegen

Auch wenn das Thema schon lange zurück liegt?ist noch was im Nachhinein gekommen..

Ich habe nämlich 2 Vollmachten ausgefüllt mit einmal 450 und 300 Euro...

450 euro wurden bereits abgehoben..

Hier liegt ein Verstoß gegen die AGB deiner Bank vor.

Man darf seine EC Karte mit PIN keiner anderen Person überlassen. Sowas könnte als Geldwäsche ausgelegt werden.

Da dem so ist, ist auch eine erteilte Vollmacht ungültig.

Spreche mal mit deinem Bankberater. Die Karte ist ja bereits gesperrt, so dass da schonmal nichts mehr anbrennen kann.

Tolle Tips!!

Vor allem "mal hingehen und mit denen sprechen"

Nicht dass Deine Bank Dir dann auch einen Strick drehen will.

Ich sage mal wie Du selbst

Lehrgeld gezahlt.

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