Hallo! Wer kann über ein verpachtetes Grundstück bestimmen, ob andere Personen dieses betreten dürfen. Der Pächter oder der Grundstückseigentümer?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Pächter

Ausnahme:

Im  Pachtvertrag ist bereits das Betretungsrecht für eine bestimmte Personengruppe erwähnt. Dann hast du das bereits so akzeptiert. Machen zB alle Behörden. Und

Sonderfall Versorgungsunternehmen oder Behörden: Diese setzen sich mit dem Eigentümer für ein Betretungsrecht in Verbindung. Der Eigentümer muss diese jetzt nur über den bestehenden Pachtvertrag informieren und dann sollte sich das Unternehmen  mit dem Pächter in Verbindung setzen. 

Der Pächter. Denn der Pächter bezahlt dafür eine Pacht, dass er das Grundstück nützen darf.

Der Pächter hat das Recht und die Verantwortung für das Grundstück .

Das hat der Pachtvertrag geregelt , den Inhalt kennen nur die Vertragspartner und der Notar .