Hallo.ich arbeite vollzeit aber meine Frau nicht.haben wir trotzdem Anspruch für Elterngeld?

2 Antworten

Stand: 1. Januar 2011

Das Elterngeld ist eine Familienleistung für alle Eltern, die
ihr Kind in den ersten 14 Lebensmonaten vorrangig selbst betreuen wollen
und deshalb nicht voll erwerbstätig sind. Elterngeld gibt es für alle
Eltern, die vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren
(Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte,
Selbstständige etc.).

Aber auch Eltern ohne
Erwerbseinkommen vor der Geburt ihres Kindes (etwa Hausfrauen,
Arbeitslose, Studierende), die ihr Kind selbst betreuen und nicht mehr
als 30 Wochenstunden arbeiten, bekommen den einkommensunabhängigen
Mindestbetrag des Elterngeldes von 300 Euro. Zur Anrechnung des
Elterngeldes beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe und beim
Kinderzuschlag informieren die einzelnen Fragen weiter unten.

Elterngeldberechtigt
sind nicht nur die leiblichen Eltern, sondern auch Adoptiveltern und in
Ausnahmefällen auch Verwandte bis zum dritten Grad, die Zeit für die
Betreuung des neugeborenen Kindes investieren.

Das
Elterngeld ersetzt das entfallende Nettoeinkommen des betreuenden
Elternteils: Nettoeinkommen vor der Geburt von 1.240 Euro und mehr
werden zu 65 Prozent ersetzt, Nettoeinkommen zwischen 1.000 und 1.200
Euro zu 67 Prozent. Für Einkommen von weniger als 1.000 Euro steigt die
Ersatzrate schrittweise bis auf 100 Prozent: je geringer das Einkommen,
desto höher die Ersatzrate. Das Elterngeld beträgt absolut mindestens
300 Euro und höchstens 1800 Euro.

Weitere infos auf:http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=116804.html

Ja, dann gibt es für sie 12 Monate 300 Euro. Nimmst Du Elternzeit bekommst du 67/65 % deines vorherigen Nettos. Bis zu 2 Monate auch zusätzlich zu deiner Frau, wenn du zu Hause  bleibst.