Hallo zahlt Haftpflichtversicherung von mir un meiner Frau für verursachten Schaden von unserem jüngsten Sohn am Laptop unseres anderen Sohnes?
Hallo also unser ältester Sohn war bei uns zu Besuch. Er wohnt nicht mehr bei uns, hat also eine eigene Wohnung.
Beim Besuch hatte er seinen Laptop dabei. Als er meiner Frau und mir gerade etwas an diesem zeigen wollte kam unser Jüngster auch dazu. Er stolperte und so passierte es das er das Glas Wasser welches er in der Hand hatte über den Laptop kippte.
Der Laptop ging sofort aus, und geht nun auch seid über einer Woche nicht mehr an. Obwohl unser älterer Sohn in gleich ausgeschaltet und den Akku entfernt hatte. Zudem hat er ihn dann erst nach mehreren Tagen trocknen zu starten versucht, eben ohne Erfolg..
Nun würden wir gerne wissen, ob unsere Familienhaftpflicht in welcher unser Jüngster mit dabei ist den Schaden übernehmen würde.
Unser Ältester wohnt ja nicht bei uns und hat eine eigene Haftpflichtversicherung und Hausrat. Jedoch ist es ja nicht in seiner Wohnung passiert sondern in unserer Wohnung.
Wir erwarten morgen von einem Fachmann einen Kostenvoranschlag wegen der Reparatur zu bekommen.
Danke für Ihre Antworten
3 Antworten
Die Versicherung zahlt, auch wenn es ein Verwandtschaftsverhältnis gibt. Wichtig ist nur, dass der älteste Sohn nicht mehr in der Haftpflichtversicherung von Ihnen als versicherte Person aufgeführt ist. Mit Voll und / oder Teilkakso hst das rein garnichts zu tun diese gibt es nämlich nur bei Autoversicherungen.
Guten Abend, danke für Ihre Antwort. Meine Frau und ich sind jetzt gerade die Versicherungspolice durchgegangen, hier stehen wir beide und "(die) Kinder" Namentlich also nicht erwähnt.
Jedoch hat unser Ältester nach Beendigung seiner Ausbildung 2013 eine eigen Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Diese ist auch bei einer anderen Versicherung als unsere Haftplicht. Und ist natürlich noch aktuell.
Wär das dann so in Ordnung? Ist es ratsam gleich den Kostenvoranschlag mitzuschicken? Der Laptop kostete ca.1600 und ist noch keine 1,5Jahre alt.
Danke

Hallo didi, ob der Sohn eine Haftpflicht Versicherung hat oder nicht, spielt keine Rolle, entscheident ist die Frage, ob er in eurer Familien privat Haftpflicht Versicherung noch versicherbar ist. In dem Fall gilt: je besser die Versicherung, umso schlechter für diesen speziellen Fall, der ausgewogene Sohn ist mindestens 1 Jahr nach Auszug noch mit versichert sofern er seine erstausbildung noch nicht beendet hat. Viele Versicherungen dehnen dies jedoch auch aus. Es ist genau zu prüfen ob er versicherbar ist oder nicht. Dazu bitte in den allgemeinen Bedingungen und den zusätzlichen Bedingungen nachschlagen. Wenn der Sohn in irgendeiner Form zum Kreis der versicherbaren Personen gehört, ist es ein nicht versicherbarer Eigenschaden

noch eine Anmerkung: sollte es der Fall sein, das der Sohn noch über euch versichert ist und er seine eigene phv in der gleichen Versicherungsagentur abgeschlossen hat, liegt eine falschberatung vor und der Versicherer dürfte sich bei dem Vorwurf sehr entgegenkommend und kulant verhalten.
Da euer Sohn nicht mehr zuhause wohnt und auch eine eigene Privathaftpflicht hat, wäre es generell erst einmal versichert.
Die Frage ist aber, wie alt euer jüngster Sohn ist. Wenn er nämlich unter sieben Jahren ist und Schäden durch deliktunfähige Kinder bei euch nicht mit versichert sind, könnte es ein Problem werden, falls man euch keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorwerfen kann.
Guten Abend, danke für Ihre Antwort. Unser jüngster Sohn ist 16Jahre alt. Er ist nach der Police noch bei uns versichert, da er noch zur Schule geht. da steht bis einschließlich der Erstausbildung.
Älterer Sohn hat ja eine eigene Wohnung, weiter weg von uns wo er auch gemeldet ist und hat eine eigenen Haftpflicht. Wir wussten eben nur nicht ob es zu Problemen kommen kann, da ja beide unsere Söhne sind.
Danke
Eigentlich nicht da müsste man teilkasko haben oder vollkasko oder wenn dann mit ein hihen selbstbeteiligungsbeitrag
dafee01: Jetzt halt doch die Krankenzusatzversicherung aus der Sache raus, die Rechtschutzversicherung zahlt das natürlich, aber nur in Verbindung mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung :-D
Die Frage ist etwas undeutlich, natürlich bezieht sich die Frage von uns auf eine Privathaftpflichtversicherung und nicht auf die KFZ Haftpflichtversicherung