Hallo, wir kaufen uns eine Eigentumswohnung und der Verwalter will für die Zustimmung unsere Lohneinkünfte offen gelegt haben. Darf er diese einfordern?
5 Antworten
Nein, so meine Erlebnisse. Beachte: Die Kosten der Zustimmung muß die WEG tragen, so jedenfalls der BGH.
Darf er,er kann den Kauf auch ablehnen,alles dazu im Link
http://www.promeda.de/blog/verwalterzustimmung-beim-verkauf-einer-eigentumswohnung/
Ja, das darf er. Er muss doch sehen, ob ihr euch die Wohnung inkl. Nebenkosten leisten könnt. Er kann sogar eine Schufa-Selbstauskunft verlangen und euren ehemaligen Vermieter anrufen, ob ihr brav ward.
Nur geben müsst ihr ihm sie nicht. Könnte sein, dass ihr dann für ihn uninteressant als Käufer werdet.
Hallo,
wer ist der Besitzer der Wohnung, ist der Verwalter etwa der Anbieter?
Emmy
Nein es gibt ein älteres Ehepaar von denen wir es kaufen. Der Verwalter verwaltet die Gebäude :)

Es handelt sich um einen Verwalter einer WEG. Und dessen Zustimmung ist zur Veräußerung erforderlich, sofern das in der Gemeinschaftsordnung steht.
Er darf danach fragen, Ihr müsst sie Ihm nicht geben, er muss die Wohnung alllerdings auch nicht an Euch verkaufen.

Wer Eigentümer der Wohnung ist wurde erst im Verlauf ersichtlich.
4 Tage nach Fragestellung hätte ich vermutlich auch etwas genauer geantwortet.