Hallo, meine Mutter ist Witwe und alleinige Erbin von Land und Haus. Ich habe noch einen Bruder.?
Nun soll ich das Haus erben und mein Bruder Geld in gleicher Höhe,wie der von uns geschätzte Wert, des Hauses. Das Haus ist 100 Jahre alt und es zeigen sich trotz Sanierungen meiner Eltern diverse Verschleißerscheinungen. Die uns in starke finanzielle Ausgabeb stürzen würden. Meine Mutter soll/kann bis zu ihrem Tod da wohnen bleiben. ? 1. Wenn ich nun 10% Familiennachlass von der Summe des Hauses abziehe und noch einen Nachlaß für die Instanthaltungen ist das fair? 2. Muss meine Mutter an meinem Bruder dann auch nur die geringere Summe vererben?
6 Antworten
Lasst ggf. das Haus schätzen. Oder sucht im I-Net vergleichbare Häuser. Dort seht ihr den Preis und danach kannst Du den Preis für Euer Haus bestimmen ggf. abzüglich der Instandhaltungskosten. Den Preis teilst Du dann durch 2, Dein Bruder und Du. Das ist eine faire Sache. Alles schriftlich machen, ggf. bei einem Notar. Es muss ja die Eintragung im Grundbuch geändert werden. Deine Mutter muss danach nichts mehr an Deinen Bruder vererben.
was bisher vergessen wurde, ist daß das Haus keine Einnahmen(Miete) bringt, wogegen das Geld sofort gut angelegt werden kann. Dafür kann es einen Rabatt geben je nach Alter der Mutter. Außerdem muß geregelt werden wer für die Instandhaltung aufkommt.
Lasst ein Gutachten erstellen. Der darin ermittelte Wert berücksichtigt Alter und Zustand des Hauses.
Deine Mutter kann deinem Bruder vererben, was sie will. Er bekommt mindestens den Pflichtteil.
Zur Berechnung wird aber das gesamte Vermögen, nicht nur das Haus berücksichtigt.
Warum setzt ihr euch nicht an den "runden" Tisch? Anders herum gesehen: wenn das Haus "Saniert" ist, könnte es auch einen höheren Wert Darstellen, als die Geldsumme?
deine Mutter soll/muss ein Gutachten erstellen lassen um den waren Wert festzustellen, damit dein Bruder ein gerechten Geldwert erhält, beim Pflichtteil wird aber das gesamte Vermögen berechnet, wozu aber wieder ein Gutachter herangezogen werden muss
Wert des Hauses berücksichtigt ja auch die Renovierung.Dein Bruder hat aber auch recht auf Pflichtanteil.