Hallo, Kann ein AXA-Versicherungsmakler ohne meine Unterschrift eine Vers. berechnen?

6 Antworten

Hallo Sylviajakob,

kontaktiere doch am einfachsten die AXA selbst und bitte Sie um eine Abschrift deines Antrages. Ergänzend - teile dort mit, dass du keinen Versicherung abgeschlossen, noch beantragt hast und sie daher den Vertrag ab Beginn aufheben sollen.

https://www.axa.de/   klicke oben auf den Button Kontakt.

Solche Vorgänge passieren manchmal, dass ein Unbekannter auf den Namen seiner Nachbarin einen Antrag für eine Versicherung stellte mit allen persönlichen Angaben - natürlich ohne Konto-Daten.

Gruß N.U.

Es gibt keinen AXA Versicherungsmakler. Comfortplan ist ein Onlinemakler, der u.a. Verträge für die AXA eindeckt.

Per Email kannst du das Problem nicht lösen, ruf dort mal an und frage nach. Laß dir eine Kopie vom Maklervertrag zeigen. Denn wenn ein Vmakler einen Vertrag für dich eindeckt, dann hast du ihn beauftragt. Dann gibt es einen Maklervertrag mit Unterschriften. Wenn Comfortplan den nicht hat, dann dürfen sie keine Verträge in deinem Namen abschließen und folglich auch kein Geld von dir verlangen. Auf keinen Fall zahlen!

Brich die Kommunikation ab und gut ist!

Da könnte ja jeder kommen 

Hallo,

die gute Nachricht vorab: die reine Behauptung, einen Vertrag abgeschlossen zu haben, führt natürlich noch nicht zu einer Zahlungsverpflichtung.

Dennoch gilt es einige Punkte zu beachten: Denn i.d.T. ist die Aussage, dass keine Unterschrift nötig ist, auch nicht ganz falsch. Vielmehr ist von entscheidender Bedeutung, ob der Kundenwille einwandfrei zu erkennen und dokumentiert ist.

So kann (!) es zum Beispiel sein, dass nach aktueller Rechtslage mittlerweile sogar nur die Textform (z.B. bei einer Email) ausreichend sein. Im Einzelfall hängt dies davon ab, was der Gesetzgeber fordert (Schriftform, etc.).

Weiter ist es im vorliegenden Fall durchaus möglich, dass der Makler zwar keine Unterschrift unter dem Versicherungsantrag eingeholt hat, er sich aber sehr wohl ein Maklermandat hat ausstellen lassen, das ihn berechtigt, Versicherungsverträge im Namen und Auftrag des Kunden abzuschließen.

In jedem Fall muss er aber einen Beleg vorlegen können - also entweder den unterschriebenen Antrag, das genehmigte Maklermandat oder aber zumindest die eindeutige Willenserklärung des Kunden für das eine oder andere.

Und noch eine gute Nachricht: Selbst wenn (!!) Du in einem Anfall von Übereifer irgendetwas genehmigt oder unterschrieben haben solltest, kann man - sofern sich der Makler erst jetzt bei Dir gemeldet hat - davon ausgehen, dass die Regelverjährung bereits eingesetzt hat. Demnach wären lediglich die Beiträge ab 2014 (für somit 3 Jahre) noch einklagbar.

Übrigens: Ob jemals eine Versicherungspolice bei Dir angekommen ist oder nicht, ist allenfalls ein Indiz für den Abschluss (oder Nicht-Abschluss) einer Versicherung. Nicht selten lassen Makler die gesamte Korrespondenz über ihr Büro laufen (und sich dazu auch vom Kunden berechtigen).

Dennoch muss sich der Makler doch die Frage gefallen lassen, wie es kommt, dass die Versicherung angeblich 2009 abgeschlossen wurde, aber erst jetzt auffällt, dass seit dieser Zeit kein einziger Cent Beitrag geflossen ist (dieser Umstand ist extrem selten in der Branche; Versicherungen sind sehr genau bei ihren Beitragsforderungen *g*). Zusammen mit der angeblich nicht benötigten Unterschrift lässt dies doch einige Zweifel aufkommen.

Viele Grüße

Loroth

Selbstredend braucht es nicht unbedingt eine Unterschrift für einen Vertrag.

Oder unterschreibst Du auch im Aldi?

Wenn du seit 2009 eine Haftpflicht hattest, dann mußt Du ja bereits seit 2009 die Versicherung zahlen, hast du das nicht, dann ist das ein recht sicheres Indiz dafür, dass Du keine Versicherung abgeschlossen hast.

Auch müßte Dir eine Police zugegangen sein.

Kontrolliere da mal Deine Kontoauszüge.

Ohne Unterschrift kommst du da abers ehr leicht raus.