Hallo ihr da Es geht um eine Erbschaft, ich ausgeschlossen.?

6 Antworten

Steht mir nicht ein Pflichtteil zu.

Ja natürlich haben sie anspruch auf den Pflichtteil. Dies ist ein Geldanspruch und beträgt die Hälfte dessen, was Sie nach der gesetzlichen Erbfolge erhalten hätten.

Sie können demnach verlangen,dass ihnen die hälfte des wertes dessen
ausbezahlt wird,was ihnen nach dem Gesetz als Erbteil zustünde,wenn sie
nicht von der Erbfolge ausgeschlossen worden wären.

Ja genau so ist es mit den Pflichtteil.

Der Pflichtteil kann, bis aus in wenigen Ausnahmefällen, nicht ausgeschlossen werden. Es ist allerdings möglich durch Nacherbschaften oder ein entsprechendes gemeinsames Testament  den Pflichtteil durch etwas Attraktiveres zu ersetzen, so das er nicht gefordert wird.

Wären sie z.B. Nacherbe mußten sie die Nacherbaschaft ausschlagen um den Pflichtteil geltend machen zu können.


nur meine stiefmutter die alleinerbin und ein wohnrecht solange wie sie lebt.

Das mit den Wohnrecht wird nur relevant, wenn Ihre Stiefmutter das Erbe ausschlägt. Ansonsten gibt es eine Konfusion, da sich das Wohnrecht  gegen den Erben richtet.


ich vermute, dass da eine Unklarheit besteht: Wenn die Stiefmutter zur Alleinerbin eingesetzt worden ist, wird sie Eigentümerin der väterlichen Immobilie und kann als solche darüber verfügen. Ein "lebenslängliches Wohnrecht" wäre insoweit überflüssig und unsinnig. Ich habe eher den Eindruck, dass in dem Testament auch noch etwas davon steht, was beim Tod der Stiefmutter geschehen soll: Evtl. sind ja Sie als Sohn in diesem Fall zum "Nacherben" eingesetzt ? Wenn das so ist, hängt es wesentlich von den familiären Umständen (insbes. Ihrer Beziehung zur Stiefmutter) ab, ob Sie jetzt den Pflichtteil am Nachlass des Vaters verlangen, oder in Erwartung der späteren Nacherbfolge zuwarten wollen. Lassen Sie sich anwaltlich beraten, was insoweit zweckmäßig sein würde.  Selbstverständlich haben Sie ein Pflichtteilsrecht am väterlichen Nachlass. Er beträgt aber nur 1/4 des Nachlasswertes in Geld, weil Sie bei gesetzlicher Erbfolge neben der Stiefmutter, die 1/2 erben würde, ebenfalls nur 1/2 erben würden.

Selbstverständlich steht dir dein Pflichtteil zu. Deswegen heisst es ja Pflichtteil.

Ja Dir steht ein Pflichzeil zu.Er war doch dein Vater