Muss mich eine andere Schule aufnehmen wenn ich von der Schule geschmissen werde?

7 Antworten

Hallo abrabecrew,

solche Gedanken musst du dir machen, bevor du etwas anstellst.

Recht auf Bildung bedeutet auch, dass man Pflichten hat.

Im Übrigen kannst du da sowieso nichts machen, denn darum kümmern sich deine Eltern und die Schulaufsicht.

Entlassung von der Schule ist eine Ordnungsmaßnahme, und dafür gilt z.B. in NRW (andere Bundesländer dann so ähnlich): BASS 12 – 01 Nr. 2 Allgemeine Schulordnung (ASchO)in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2002, geändert durch Verordnung vom 8. April 2003, hier dann

§ 15 Verfahrensgrundsätze

(3) Vor der Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen ist der Schülerin oder dem Schüler und den Erziehungsberechtigten Gelegenheit zu geben, ihren Standpunkt vor der Stelle darzulegen, die über die Maßnahme zu beschließen hat. …….

(6) Ordnungsmaßnahmen sind den Erziehungsberechtigten unter Darlegung des Sachverhaltes schriftlich bekannt zu geben.

§ 19 Entlassung von der Schule

(1) Der Entlassung von der Schule muss in der Regel die Androhung der Entlassung vorausgehen.

(3) Bei schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern bedarf der Beschluss über die Entlassung der Bestätigung durch die Schulaufsichtsbehörde, die die Schülerin oder den Schüler unter entsprechender Anwendung von § 28 Abs. 1 SchVG einer entsprechenden anderen Schule zuweisen kann. …….

Da steht dann alles drin, was du wissen musst.

.... und als Zusatz: Wenn du bereits von anderen Schulen geflogen bist und jetzt für alle Schulen des Landes gesperrt bist, kannst du dich höchstens in einem anderen Bundesland darum kümmern. Und wenn du über 18 bist, wird dich überhaupt keine Schule nehmen.

@Nadelwald75

Vielen vielen lieben Dank. Das ist um ehrlich zu sein, so ich habe die Straftat gemacht und kriege bald Brief von der Staatsanwaltschaft. Die Schule wurde ja auch davon benachrichtigt da das  Fahrrad ja im Schulkäfig stand und das Fahrrad einem Mitschüler aus der Parallelklasse gehörte.

Nun ich hatte ein Gespräch heute, dabei waren: 1 Polizeibeamter, meine Klassenlehrerin, mein Direktor, ich und meine Eltern.

Sie haben mir mitgeteilt das ich 1 Woche Schulausschluss kriege und danach soll als weitere Maßnahme ein Klassenrat eingehen wo ich mich dann vor die Klasse stellen soll und die Tat sagen soll da ja auch 2 Fahrräder aus meiner Klasse gestohlen waren (Das war nicht ich).

Ja und das Ding ist, ich fühle mich gar nicht mehr wohl, eigentlich habe ich das nur aus Gruppenzwang gemacht und mich bei den Beteiligten entschuldigt und mich von meinem Freundeskreis entfernt. Doch ich werde in der Schule von nun an auch von meinen Mitschülern und auch (!) von meinen Lehren. Falls irgendwas verschwindet denkt jeder das ich es war und so weiter ... :( 

Nun ist meine Frage, dürfen die Sanktionen überhaupt so durchgezogen werden? Da ja es eigentlich für mich eine Demütigung ist.. Dagegen wehren kann ich mich nicht da ja die Schule mich sonst evt. rausschmeißt. 

Und meine Eltern sind auch dafür das ich die Schule verlasse, ich fühle mich total unwohl und bin leider nicht mehr so fokussiert. Bei einem Schulwechsel JETZT, geht des überhaupt und muss mich eine Schule auch annehmen oder können die ablehnen? 

Vielen dank, Rojhat!

@abrabecrew

Hallo abrabecrew,

du hast deine Lage ausführlich dargestellt. Ich werde mich noch dazu äußern, hätte aber gerne dazu einige Daten, damit ich was Vernünftiges sagen kann:

- Wie alt bist du?

- Welche Klasse?

- Welche Schulform?

- Welches Bundesland?

- Bist du in irgendeiner Weise bereits einmal disziplinarisch aufgefallen?

- Wenn ja: Hat man erzieherisch versucht einzuwirken und ggf. wie (z.B. Einzel- oder Gruppengespräch, Mitteilung an die Eltern, Sonderarbeit, Nachsitzen, Wegnahme von Gegenständen, Ausschluss von der laufenden Stunde?)

- Hast du schon einmal aufgrund eines Konferenzbeschlusses eine Ordnungsmaßnahme bekommen, die in deiner Schülerakte steht?

Davon hängt es unter anderem ab, ob es a) sinnvoll ist, die Schule zu wechseln, und b), ob du einen einwöchigen Schulausschluss bekommen kannst und c), ob dich eine andere Schule nehmen muss.

Vorab musst  du aber wissen: Wenn du die Schule wechselst, dann geht auf jeden Fall die gesamte Schülerakte mit allen Zeugnissen und Eintragungen an die neue Schule. Und du kannst mit Sicherheit damit rechnen, dass Lehrer telefonisch unter der Hand Kontakt aufnehmen!

Wenn Dich eine Schule  "rausschmeißt", muss schon EXTREM VIEL passiert sein, d.h. Du musst schon  mehrfach negativ aufgefallen und mehrfach ermahnt und gewarnt worden sein, wahrscheinlich incl. "Androhung der   Verweisung von der Schule". 

Wenn Du noch schulpflichtig bist, wird Dich eine andere Schule aufnehmen müssen, doch DAS entscheiden zwei Schulleiter  und /oder sogar die Schulbehörde in ihren Verhandlungen.

In Deutschland besteht Schulpflicht für 10 Jahre, oder bis zur Hochzeit. Da ein vollständiger Schulverweis sehr gut begründet sein muss gehe ich von einem entsprechenden Vorleben aus und vermute, dass keine andere Schule dich mit offenen Armen erwartet. Warum bist du jetzt versessen darauf doch eine Schule besuchen zu können? Vorher war das ja scheinbar nicht der Fall.

Irgendeine Schule wird dich aufnehmen müssen.

Also, ich war im Unterricht nicht immer sehr aktiv und bin auch sehr Ironisch mit den Lehrern umgegangen. Nun habe ich leider auch noch ein Fahrraddiebstahl begangen. Deswegen wollen die mich rausschmeißen.

@abrabecrew

Ist "ironisch" heutzutage ein Synonym für "rotzfrech"? ;-)

So ohne Grund wirst du sicher nicht von der Schule fliegen. Also jammere nicht rum wegen Recht auf Bildung. Das Recht hat zwar jeder, doch man kann es auch verwirken. Sieh zu, das du eine andere Schule findest und dann streng dich an, damit so etws nicht wieder passier.

@plateenspeeler 

Danke dir für deine Antwort. Bringt mir aber nicht viel. 

Nun meine Frage ist, egal was ich verbrockt habe, kann ich von einer anderen Schule angenommmen werden? Also von einer städtischen keiner Privaten. 

@abrabecrew

Können schon, aber nicht müssen. Es kann sein, das du lange suchen mußt.

Pech gehabt würd ich sagen, wenn du schon 18 bist.

Bei uns kannst du jederzeit rausgeschmissen werden, wenn du bereits 18 bist.
Bist du es noch nicht wird bei uns bis zum Zeugnis gewaret

Nein ich bin 16 Jahre alt.

@abrabecrew

Hast du einen Abschluss?

@abrabecrew

Kannst dich wohl, laut anderer deiner Fragen, nicht entscheiden wie alt du bist.

@OLi2112

Nein, bin in der 9.Klasse einer Baden-Würrt. Realschule

@senselesss

Das steht außer Debatte und dieses Account ist eigentlich ein Account von 6 Leuten, also von daher :)) 

@abrabecrew

Nadann tuts mir leid, mein Fehler. ^^