Haftung für Schaden im Treppenhaus durch Selbstabholer

4 Antworten

Derjenige, der den Schaden verursacht, als Bsp.: § 823 BGB

Nein, die Haftpflicht des jenigen, der den Schaden verursacht. Aber vorsicht, wenn es weder der Käufer noch Du selbst bist, sondern ein Helfer, der das aus Gefälligkeit macht, dann ist das gar nicht versichert. Denn "Gefälligkeitshandlungen" sind von der Haftpflicht ausgeschlossen. Dann muß der Verursacher selbst haften.

Der Verursacher der Schäden haftet. Du kannst ja den Käufer fragen, ob er eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

Na ja, wenn sie eine haben und dingfest gemacht werden können - sonst wird es wohl Dich treffen, weil Di er "Veranstalter" des Verkaufs bist