Haftstrafe hierfür?
Hey, ich wollte gerne wissen, ob mir diesbezüglich eine Haftstrafe droht. Bitte keine Kommentare wie "wieso macht man sowas" , da ich selber weiß, was für einen vermeidbaren Mist ich angestellt habe und seit der Konfrontation mit der Person A heftige Panikattacken, eine Schlafstörung und eine Angsstörung bekommen habe aufgrund meines enormen Schuldbewusstseins und Reue. Ich bin eine nicht vorbestrafte Heranwachsende (19) und hatte keinerlei kriminelle Absichten. Die Person A kenne ich im wahren Leben nicht, sie lebt in einem weit entfernten Land. Ich habe sie per Zufall entdeckt und war fasziniert, da sie wortwörtlich mein "hübscherer" Doppelgänger ist. Da ich auch seit ein Paar Jährchen an einer Selbstwahrnehmungsstörung leide und mich als "hässlich" empfinde, habe ich mich sehr gefreut, endlich mal zu sehen, wie ich aussehen könnte, wenn ich mal ein Paar kleinere schönheitschirugische Eingriffe bekommen würde (peinlich über sowas zu reden). Die Person A hatte zunächst ein öffentliches Instagramkonto, hat es aber dann nach ca. 2 Wochen auf privat gestellt. Nachdem sie ihr Konto auf privat gestellt hatte, passierte das:
-ca. wöchentliches Versenden von Freundschaftsanfragen durch 2-3 von mir erstellte Accounts auf Instagram
- insgesamt 2-3 Nachrichtenanfragen: kein Spam, Anfragen beinhalteten keine Bedrohungen oder sonstige, ekelhafte Nachrichten, habe sie nur gefragt ob sie ihre schöne Nase operiert hätte und wenn ja, ob sie mir den Namen des Arztes verraten würde und dass sie nicht mehr photoshoppen solle, weil ihr Photoshop teilweise "lächerlich" aussieht ( keine Beleidigungsabsicht, wollte nur sagen, dass sie auf ihren nicht gephotoshoppten Bildern viel schöner ist)
-nachdem die Person A meine Anfagen nicht angenommen hat, habe ich ein Fakeaccount erstellt und unerlaubt das Bild der Person A als Profilbild verwendet, jedoch nicht ihren Namen. Ich habe keinerlei rufschädigende, diffamierende Angaben gemacht, sondern gehofft, dass ich so ihre Aufmerksamkeit kriege und sie meine Anfrage annimmt (ich weiß, es war echt unüberlegt und dumm). Was lediglich als Verleumdung kategorisiert werden könnte, ist das ich geschrieben habe "ich" sei verheiratete Lehrerin, obwohl A unverheiratete Medizinstudentin ist.
Mit dem Fakeaccount habe ich dann der Person A erneut eine Freundschaftsanfrage geschickt, jedoch kam es zur Konfrontation mit dieserPerson und sie hat mir mitgeteilt, dass sie mich anzeigen will und bereits schon einen Anwalt eingeschaltet hat, sowie Screenshots vob meinen Nachrichten- und Freundschaftsanfragen gemacht hat. Ich habe mich hierauf mehrmals (!) bei ihr entschuldigt und seitdem (ist ca. 5 Wochen her) mein Instagram und all meine Accounts gelöscht und mich somit von der Person distanziert.
Nun zu meiner eigentlichen Frage : Welche Straftatbestände sind hier erfüllt und was drohen mir für Strafen. Droht mir eine Gefängnisstrafe? Oder würde das JGG angewendet werden?
Lg
11 Antworten
Ich habe deinen gesamten Text nur überflogen, eine wirklich gravierende Straftat (wenn überhaupt) habe ich nicht gefunden. Mache dir keinen Stress. Bei diesen "Pillepalletaten" gäbe es maximal eine Geldstrafe.
Danke für deine beruhigende Antwort! Mache mir halt seit mehreren Wochen viele Gedanken bezüglich der Nachstellung und Urheberrechtsverletzung.
Weit entferntes Land heißt erstmal außerhalb Europas nehme ich mal an... der Aufwand dass anwältlich zu verfolgen wäre so teuer.... das macht keiner wg. so was. Lösch die Accounts und lass die Person in ruhe. Mehr wird nicht passieren.
Sie wohnt in der Türkei, also in einem Nicht-EU-Land. Die Accounts und die App an sich habe ich gelöscht und aus meinen Fehlern gelernt! Danke für deine beruhigende Antwort!!
Hey vorweg möchte ich sagen das ich kein Jurist bin oder in irgend einer Form eine Ausbildung im Bereich der Justiz habe. Dennoch möchte ich auch noch vorweg nehmen das ich es gut finde das du Einsicht hast etwas falsch gemacht zu haben.
Ich denke mal vom Jugendknast oder einer Freiheitsstrafe bist du weit entfernt.
Du hast zwar ihr öfter Anfragen geschickt oder Nachrichten doch das ist nicht illegal. Facebook und co haben (sollte es sie gestört haben) eine Funktion dagegen wie „Blockieren„ . Man könnte als Punkt zwar die Belästigung zählen aber auf Social Media gibt es ebenfalls „Bots“ die ein Nerven somit denke ich verläuft das im Sand.
Für mich hast du das Recht am eigenem Bild verletzt was im schlimmsten falle (da du noch nicht mit der Justiz zutun hattest) ne Geldstrafe gebe. Ich denke aber das du wenn eher Sozialstunden bekommen würdest.
Und um dir deine Angst zunehmen geh nicht vom schlimmsten aus :) kann auch alles im Sand verlaufen das es dir einfach eine Lehre ist.
Danke für deine Antwort! Die Person hat mir Nachstellung und Identitätsdiebstahl (wegen dem Profilbild) vorgeworfen, was ich auch verstehen kann. Ich würde ja auch nicht wollen, dass jemand mein Bild unerlaubt verwendet oder mir ständig Anfragen schickt, obwohl ich sie vorher schon abgelehnt hatte. Ich hoffe wirklich, dass ich in meinem Fall eine Geldstrafe oder Geldbuße und Sozialstunden bekomme, da meine Beweggründe ziemlich kindisch waren.
Möglicherweise handelt es sich um Stalking.
Dir wird gar nichts passieren, denn das Mädchen lebt irgendwo im Ausland.
heftige Panikattacken, eine Schlafstörung und eine Angsstörung bekommen
Naja, ob die Ursache für deine psychischen Probleme in diesem Vorfall liegen, ist fraglich. Nimm sie als "Strafe" und gehe zu einem Psychotherapeuten! Du solltest aber aus dieser Situation die Lehre ziehen, dass du dich mit deinen vielen Fake-Accounts und deinen Belästigungen in der Tat unmöglich benommen hast!
Sehr gut!
Die Frage ist überhaupt welches Recht hier angewendet werden kann.
Nach deutschem Recht würde es wohl in diese Richtung gehen: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__238.html
Vor einer Freiheitsstrafe brauchst du eher keine Angst haben, da sind schon andere schlimmere Fälle mit nur einer Geldstrafe davon gekommen.
Die Person, die mir mit einer Anzeige und einem Rechtsanwalt gedroht hat, lebt in der Türkei und geht seltsamerweise auch davon aus, dass ich Türkin bin, da sie mir ständig auf türkisch geschrieben hat und ich dementsprechend jeden Satz mit Google übersetzen musste.
Ich denke Sie wird sowieso nicht herrausfinden wer du bist oder wo du her kommst.
Kann man das nicht mit der IP-Adresse herausfinden? Es handelt sich ja in meinem Falle nicht "nur" um §238 (Stalking), sondern ja auch um den Profilbildklau(KunstUrhG)und eventuell einer milden, eher indirekten Beleidigung.
Könnte man , aber Türkei ist nichtmal EU, ob da wirklich was kommt... Warte einfach ab...
Danke für deine Antwort! Das Mädchen lebt in der Türkei und ist der festen Überzeugung, dass ich auch eine Türkin bin. Sie hat mir Belästigung /Stalking und Identitätsdiebstahl vorgeworfen, was ich nicht abstreite.
Ich habe aus meiner Lektion gelernt und habe schon einen Psychotherapeuten kontaktiert.