Haftpflichtversicherung - Freundin mitversichert - Habe heute ihren Tisch zerstörrt
Hallo zusammen,
ich wohne mit meiner Freundin in einer gemeinsamen Wohnung. Bevor wir zusammengezogen sind, hatte ich eine SIngle-Haftpflichtversicherung. Mittlerweile habe ich meine Freundin mit in den Vertrag aufgenommen.
Ich habe heute ihren Glastisch zerstört. Es ist der Glastisch meiner Freundin, den sie selber gekauft hat. Es handelt sich nicht um unseren Tisch. Wie ich das beweisen soll, ist mir noch nicht ganz klar. Zumindest läuft die Rechnung auf ihren Namen.
Zahlt meine Haftpflichtversicherung? Ich kann in meiner Police zumindest nichts finden, dass darauf hinweist, dass Schäden an mitversicherten Personen, nicht abgedeckt sind.
4 Antworten
Da ihr in einer gemeinsamen Wohnung lebt, könntet ihr euch auch nicht gegenseitig haftbat machen, wenn ihr jeder einen eigenen Vertrag hättet.
Der Haftungsausschluss ergibt sich bereits aus dem VVG,
Stichwort "Versichertengemeinschaft"
Schäden mitversicherter Personen untereinander sind bedingungsgemäß nicht vom Versicherungsschutz umfasst. Glasschäden, die durch eine Haushaltglasversicherung reguliert werden können, sind meist ebenfalls vom Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung ausgenommen. Zwei Ablehnungsgründe! Ihr solltet den Schaden also Eurer Haushalt-Glasversicherung melden.
Nein, dafür kommt die Haftpflicht nicht auf, weil Ihr zusammen wohnt, und auch Glasschäden im eigenen Haushalt ausgeschlossen sind.
Dafür kommt aber die Glasversicherung auf, wenn Ihr eine habt. :-) Wenn nicht, mußt Du wohl einen neuen Glastisch/Glasplatte aus eigener Tasche zahlen.
Ihr seid beide im gleichen Vertrag versichert. Darum leistet die Haftpflichtversicherung für diesen Schaden nicht.