Haftet Angestellter bei Insolvenzverschleppung?

3 Antworten

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Nein, der Angestellte macht sich nicht strafbar.

Alleinig haftbar dafür ist der Geschäftsführer und oder Gesellschafter.

Je nach Aufgabengebiet könnte allerdings der Angestellte als faktischer Geschäftsführer gesehen werden, aber das ist ein seltener Sonderfall.

Danke für die schnelle Antwort.

Gilt das sowohl für die Haftung, als auch strafrechtlich?

Oder kann der Angestellte bei Insolvenzverschleppung in irgendeiner Form auch strafrechtliche Konsequenzen haben?

@kmi79

Als Angestellter bist Du aus der Haftung raus, solltest Du allerdings z.B. die Bilanzen frisiert haben, könnten sich daraus Konsequenzen ergeben.

Aber bei der Insolvenzverschleppung an sich, hat der Angestellte keinerlei Kosequenzen zu fürchten.

Nein, ein Angestellter haftet dafür nicht! Schließlich handelt er trotz allem noch auf Anweisung des GF...

Hier kurz eine Erläuterung zur GmbH & Co. KG http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/gmbh-co-kg.html

Danke für die schnelle Antwort.

Gilt das sowohl für die Haftung, als auch strafrechtlich?

Oder kann der Angestellte bei Insolvenzverschleppung in irgendeiner Form auch strafrechtliche Konsequenzen haben?

Deine Frage kann man mit nein beantworten, was die Haftung betrifft. Einen Insolvenzantrag kann nur der Gesellschafter, Inhaber der Firma stellen. Stellt er diesen nicht rechtzeitig so handelt es sich um eine Insolvenzverschleppung und damit macht sich der Inhaber strafbar. Es wird z.B. weiter Ware bestellt, die nicht bezahlt werden kann. Auch wenn der Angestellte die Geschäftsleitung auf die finanzielle Situation eindringlich aufmerksam macht, der Inhaber aber darauf nicht reagiert, der Angestellte ist aussen vor.