Haft droht was tun?
Hallo zusammen, Ich bin Vater von zwei Kindern getrennt lebend. Kinder leben bei der Mutter. Habe sie auch seit 6 Monaten nicht mehr gesehen.
Zu meiner Geschichte. Ich und meine ex trennten uns Mitte 2013. Es gab immer wieder Streit wegen sorgerecht oder umgangsrecht. Mittelweile habe ich das ganze aufgegeben und habe ihre Anwältin eine Mail geschickt, dass sie das komplette Sorgerecht beantragen soll (sie hat ein teil davon) und ich dem zustimmen werde.
Im Jahr 2014 wurde ich verurteilt wegen Betrugs (ich war selbstverständlich schuld daran) und bekam eine Geldstrafe in Höhe von 1800€ in 60 Tagessätzen. Ich kann diesen Betrag nicht bezahlen auch nicht in raten, ich habe noch weitere schulden die ich abbezahlen muss.
Vor ein paar tagen bekam ich vom Staatsanwaltschaft Brief, in dem Zahlungsaufforderung stand sonst 60 tage Gefängnis. Ich kann das unmöglich bezahlen zu dem würde ich wenn ich ins Knast muss meine Wohnung verlieren. Auch Geld leihen von Freunden oder verwanden nicht möglich.
Ich habe auch ein anderes Problem. Ich verkehre seit gut 4 Monaten in Spielhallen, und verlieren mein Geld dort, es ist unkontrolliebar geworden für mich, so eine Art sucht.
Meine Frage ist, was soll ich machen?
11 Antworten
Ich denke, das du das Gefängnis nicht mehr umgehen kannst, außer du kannst doch noch irgendwie klären, das du das Geld in kleineren Beträgen abzahlst.
Ansonsten würde ich dir raten, einen Schuldnerberater aufzusuchen.
Wieso verlierst du deine Wohnung, wenn du ins Gefängnis musst? Solange du die Miete irgendwie bezahlen kannst, wirst du die Wohnung so schnell nicht verlieren. Und in der Zeit, die du nicht da bist, kann ja vielleicht ein Freund oder Verwandter oder so in der Wohnung nach dem rechten sehen
Und du solltest dir wegen deiner Sucht professionelle Hilfe suchen
Setze dich mit der zuständigen Staatsanwaltschaft in Verbindung und beantrage schnellstens die Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit zu ersetzen . Dies wird mit Sicherheit erfolgen, da auch dem Staatsanwalt nicht daran gelegen ist das Du die 60 Tage absitzt.
Aber: Erfülle die Arbeitsauflage auch. Danach gibt es nichts mehr was die Haft verhindert, außer die Zahlung des gesamten Betrags.
Im Übrigen hast Du letztlich eine falsche Denkweise. Die Strafe hat absoluten Vorrang vor Deiner Schuldentilgung. Denn wenn Du die 60 Tage absitzt ist es mit der Schuldentilgung ohnehin vorbei.
Geh zu einer Suchtberatung, Spielsucht kann man kurieren , wenn du es wirklich möchtest. Die können dich auch beraten wie es weitergehen könnte..............
Es gibt ein Programm "Arbeit statt Strafe."
So kannst Du im Obdachlosenasyl oder in anderen städtischen udn gemeinnützigen Betrieben arbeiten udn so Deine 60 Tagessätze abarbeiten. Frage Deine Anwältin, oder die Staatsanwaltschaft.
Nimm sofort Kontakt mit der Staatsanwsltschafft das ist wichtig
Die Tilgung der Tagessätze hat klar vorrang vor allem anderen.
Unterschreibe eine Abtrittserklärung das dir die Mtl. Rate von deinem Einkommen sofort abgezogen wird. Das geht immer.
Zusätzlich begib dich in eine Theraphie und das auch sofort.
Schiene nichts auf sonder erledige es sofort.
Die Probleme werden natürlich immer mehr du musst dein Leben selbst annehmen und kämpfen
Die Vergangenheit war Sch...e doch jetzt geht es vorwärts
Alles gute
Wie mache ich das mit der Abtrittserklärung, kenn mich da null aus.
Ich habe heute bei der Suchtberatungsstelle angerufen.