Haben Pedelecs sowie S-Pedelecs eine Herstellerseitige Drosselung eingebaut?

6 Antworten

Ja, da sind Begrenzer eingebaut. Das hat zulassungsrechtliche Gründe.

Wenn der Motor auch über 25 km/h noch antreibt, ist es rechtlich kein Fahrrad mehr. Also muss es eine Begrenzung geben, dass der Motor bei dieser Geschwindigkeit aufhört anzutreiben.

Zweiräder, die mit Motorkraft schneller als 25 km/h fahren können, sind rechtlich Kleinkrafträder, auch bekannt als "50 ccm Roller" oder "45 km/h Roller". Für Kleinkrafträder gelten andere Bestimmungen als für Fahrräder, man braucht z.B. eine ABE, ein Versicherungskennzeichen, eine Fahrerlaubnis, darfst innerorts nicht mehr auf Radwegen fahren... Wenn man das vermeiden möchte, muss das Fahrrad technisch so ausgestattet sein, dass es eben nicht mit Motorkraft schneller als 25 km/h fahren kann.

Und so ist die Grenze auch bei 45 km/h: Zweiräder, die schneller als 45 km/h fahren können, sind keine Kleinkrafträder mehr, sondern Leichtkrafträder (auch bekannt als "125er"). Die nochmal strengere Bestimmungen haben: Du musst alle 2 Jahre zum Tüv, du brauchst eine richtige Zulassung und eine Fahrerlaubnis der Klasse A1... Wenn man das vermeiden möchte, muss das Zweirad eben technisch so ausgestattet sein, dass es nicht schneller als 45 km/h fährt.

Rein von der Motorkraft her: Die 250 W Dauerleistung, die ein Pedelec (Fahrrad) maximal haben darf, sollten für ca. 30-35 km/h reichen, je nach Luftwiderstand.

Die 1000 W, die manche "Super-S-Pedelecs" haben, sollten theoretisch für ca. 60 km/h reichen.

Das würde mich mal brennend interessieren, denn ich würde gerne mehr als nur 25 km/h bzw. 45 km/h bei den S-Pedelecs.

Kein Problem. Mache eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 und kaufe dir ein Elektro-Leichtkraftrad. Musst halt regulär zulassen und alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung bringen.

Gibt es die wirklich bis 60 km/h ? Ich hatte gelesen, die deutsche Fussballnationalmannschaft hat solche in Österreich.

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@VincentvanGoch

Das ist eine grobe Schätzung meinerseits. Doppelte Geschwindigkeit = vierfache Leistung im Vergleich zu 30 km/h mit 250 W ;)

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@VincentvanGoch

Die gibt es auch bis 400kmh.Bei Klasse A2 dann halt, sind sogar schneller als Verbrenner-Motorräder.

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Unabhängig von gesetzlichen Vorschriften, Strafen usw. solltest Du eines nicht vergessen:

"Die Autofahrer" haben sich nach Jahren so halbwegs dran gewöhnt, daß ein moderat tretender Rentner auf einem Hollandrad dank Motor mit 25 km/h unterwegs sein kann und schneller ist, als er aussieht.

Jeder Fahrer eines S-Pedelecs dürfte bemerkt haben, daß sie als moderat tretende Radfahrer ab spätestens 35 km/h des öfteren in die Eisen müssen, da ihre Geschwindigkeit ständig unterschätzt wird.

Also sollte man es dabei bewenden lassen...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

beim pedelec MUSS im gegensatz zum Pedelec S die unterstützung bei spätestens 25 kmh (+5%) aussetzen. das über die leistung zu regeln würde schwerig werden, da man z.B. beim leichten berg ab fahren für diese gecshwindigkeit längst nicht so viel leistung braucht, wie beim berg auf fahren.

daher schaltet die unterstützung eben weg bzw. wenn man ein system mit freilauf hat, dreht der motor einfach nicht schneller.

Und was hat das jetzt mit der Frage zu tun? Mir ist klar, dass ein S-Pedelec eine Versicherung, Führerschein etc. benötigt.. Sorry aber Frage nicht beantwortet

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@Diversifikator
  • Mit einer Unterstützung beim Treten bis maximal 25 km/h (plus Toleranz) und einer Nenndauerleistung des Motors von 250 Watt gelten Pedelecs als Fahrrad.

Das steht da. Deswegen sind sie begrenzt. Wenn du mit Motorkraft schneller fahren willst, kannst du das jederzeit tun, aber musst auf alle Rechte verzichten, die man als Radfahrer hat.

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Pedelec haben einen Speedsensor eingebaut, wo der Motor bei 25 km /h abschaltet.

Und wenn ich den Speedsensor abbaue, wären Geschwindigkeiten jenseits der 25 km/h möglich?

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@Diversifikator

Muesste so sein. Ich habe es noch nicht ausprobiert. Man kann zumindestens bei meinem Umbau e Bike auch die Software anders einstellen, so dass über 25 km möglich sind.

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@Diversifikator

Ohne Sensor schaltet sich die Unterstützung komplett ab. Ganz so dumm sind die Hersteller nun auch nicht.

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@Diversifikator

Nein, weil der Speedsensor auch benötigt wird, um das ganze System mit Informationen zu versorgen. Und die meisten aktuellen Systeme erkennen da inzwischen eine Manipulation.

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@migebuff

Was ist, wenn ich am Sensor an sich ein paar Modifizierungen vornehme?

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@Diversifikator

Daran gibts nichts zu modifizieren, er registriert entweder ein Signal oder nicht, dazwischen gibts nichts.

Es gibt Platinen, die zwischen Sensor und Steuereinheit geschaltet werden und eine niedrigere Raddrehzahl vortäuschen, aber auch dagegen gehen die Hersteller inzwischen vor. Bei Bosch sperrt sich der Motor, wenn die Software eine Manipulation erkennt, der Händler kann das dreimal freischalten, danach ist der Motor unbrauchbar. Die modernen Systeme haben GPS, ABS-Drehzahlsensoren, Neigungssensoren usw und können theoretisch genau ermitteln, wie schnell du tatsächlich unterwegs bist, ob du gerade einen Berg runter fährst oder in der Ebene unterwegs bist usw.

Falls du mit dem Gedanken spielst, das Fzg schneller zu machen: Ja, es ist verlockend, gerade in jungen Jahren, wir haben damals das gleiche mit unseren Mofas gemacht, alles absolut nachvolziehbar, versteh ich, aber im Schadensfall zahlt halt wirklich keine Versicherung, anders als beim frisierten Moped, wo nur ein paar tausender an Regress gefordert werden. Das Ding ist dann ein vollwertiges KFZ, da ist eine Privathaftpflicht raus, KFZ-Haftpflicht besteht keine, und irgendwann wird dir garantiert ein Kamikazerenter einfach blind vors Rad laufen, das ist unvermeidlich, da hat selbst der beste Fahrer keinen Einfluss drauf.

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@Diversifikator

Ja wäre illegal. Sinnvoller wäre es mit einem S-Pedelec ohne Kennzeichen zu fahren. Strafen sind dieselben, man schafft aber noch mehr Geschwindigkeit.

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