Habei ich einen Anspruch auf Erstausstattung?
Beim Erstantrag befand ich mich schon in einer WG.
Wird man meinen, dass ich schon in einer WG bin, deshalb habe ich schon Möbel?
3 Antworten

Eine Erstausstattung soll den tatsächlichen Bedarf decken (das können also auch Gutscheine für ein Sozialkaufhaus sein)
Du musst also damit rechnen, dass der Sozialdienst sich deine Unterkunft ansehen will.

Dazu brauchst du erst einmal die Genehmigung. Wenn du eine Unterkunft hast, hast du keinen Anspruch auf eine andere Wohnung. Dann gibt es genug Leute, die bedürftiger sind, als du.

Wo Du Dich befandest, spielt keine Rolle.
Erstausstattung gibt es, wie der Begriff schon besagt, nur für Wohnungsausrüstungs- bzw. einrichtungsgegenstände, die Du zuvor nicht besessen hast.
Wenn Du bspw. nie eine Wohnzimmercouch hattest, die Dir gehörte, dann solltest auf Antrag grundsätzlich eine bekommen können.
Evtl. wird nach einem Antrag auf Erstausstattung der Außendienst des zuständigen Jobcenters die Antragsbedingungen vor Ort prüfen.

Und wenn ich jetzt in einer 1-Zimmer-Wohnung umziehe, die nicht möbliert ist?

Darauf kommt es nicht an, sondern darauf, welche Möbel Du bereits besitzt.

Gar keine, da die WG schon Teilmöbliert war. Also ich darf die Gegenstände nicht nehmen.

Erstausstattung gibt es, wie der Begriff schon besagt, nur für Wohnungsausrüstungs- bzw. einrichtungsgegenstände, die Du zuvor nicht besessen hast.
Dann stelle entsprechend einen Antrag beim zuständigen Jobcenter.

Nein Ahmed. Mit abgelaufenen Studentenvisum * Ausreiseaufforderung hast du KEINERLEI Ansprüche auf Sozialgelder.

Er entzieht sich aktuell einer gültige Ausreiseaufforderung, dein Tipp würde Festnahme * Abschiebung bedeuten.
Der Ahmed hat als Student der viele Jahre keine. Bock auf studieren hatte keine Ansprüche an Sozialgelder.

Nein, hast du nicht.
Sowas gibts doch in Ägypten überhaupt nicht.
Und wenn ich umziehe?