Habe keine Meldeadresse also ohne festen Wohnsitz, würde gern bei meiner Schwester oder Familie leben?

4 Antworten

Das darf man. Für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ist es völlig unwichtig ob zwischen Wohnungsgeber und Wohnungsnehmer ein Mietverhältnis besteht.

Für die Anmeldung wird die sog. Wohnungsgeberbestätigung benötigt. Die bekommt man beim Einwohnermeldeamt direkt oder als Download auf dessen Webseite.

Ist der Wohnungsgeber nicht der Eigentümer muß er in dem Formular angeben wer das ist.

Ist der Wohnungsgeber Mieter muß er seinen Vermieter um Zustimmung zum Zuzug weiterer Personen bitten. Das entfällt wenn die zuziehende Person ein naher Familienangehöriger ist. Dann reicht es den Vermieter über den Zuzug zu informieren.

Die Behörde steht nicht mit der Stopuhr im Flur und prüft, wie oft du zuhause bist.

Wenn dich deine Familie offiziell anmeldet, ist das auch mit Pflichten verbunden. Z. B. ist das dann auch eine offizielle Adresse für Zustellungen. Deine Post mußt du auf jeden Fall regelmäßig dort holen und auch lesen. Ferner steigen für deine Familie die Kosten, z. B. für Müll. Wenn sie per Miete wohnen, wird der Vermieter auch einen Kostenanteil für dich berechnen, ob du da bist oder nicht. (Außer den Sachen, die per Uhr abgelesen werden.)

Man darf reine Meldeadressen haben, wenn man dann dort auch erreichbar ist. Für diesen Fall solltest du mit deiner Familie Vereinbarungen treffen oder zumindest deine Handy-Nr. dort lassen. Du könntest z. B. sonntags immer zum Essen dort auftauchen. Das wäre auch schön für deine Familie, wenn sie dich ab und an sehen.

Wie kann die Familie mich anmelden bzw wie mache ich das? Brauchen die dafür die Genehmigung vom Vermieter falls ja, was genau, was ist das für Dokument? Würde nur am Abend dort schlafen im Gästezimmer, aber zahle keine Miete dafür ist ja auch die Wohnung der Schwester oder der Eltern.

@Warmblatt

Der Vermieter muß davon informiert werden. Danach geht man zum Bürgerbüro. Dort meldet man sich an und bekommt seine "Anmeldung". Kann sein, dass sie eine Bestätigung der Vermieters haben wollen.

In Bürgerbüros ist man eigentlich sehr nett zu den Bürgern und erklärt alles ganz genau. Du kannst auch vorab telefonisch erfragen, was du mitbringen mußt.

Einige Städte haben gute Online-Portale. Guck mal auf die Seite deiner Stadt. Vielleicht findest du dort schon Infos.

Man darf das. Man sollte sogar!

Du brauchst beim Einwohnermeldeamt eine unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung. Diese füllt der aus und unterschreibt, der Dir Wohnung gibt, also Eltern oder Schwester.

Aber die Eltern sind nicht die Vermieter. Die wohnen selber nur dort als miete. Die schwester wohnt woanders, aber natürlich auch wieder nur als miete. Keiner von denen ist der vermieter. Wie mache ich das? 

@Warmblatt

Das macht aber nichts. Die Wohnungsgeberbescheinigung muss der ausfüllen und unterschreiben, der Dir die Wohnung gewährt. Das muss nicht der Vermieter sein. Du wirst kein Problem haben!

Der Zuzug von Familienangehörigen kann vom Vermieter nur dann unterbunden werden, wenn dadurch die Wohnung überbelegt wird. Somit hat er auch nichts mitzureden.

@bwhoch2

Hallo du kannst du mir kurz helfen, also habe dies hier genommen, dieses Dokument https://thformular.thueringen.de/thueform/cfs/eject/pdf/2758.pdf?MANDANTID=18&FORMUID=BMG-003-DE-FL

Den ersten weißen Kasten: kommt die Adresse rein, wo ich leben werde

Zweiten kasten kann man raus lassen?

Dann den dritten kasten, wann ich eingezogen bin

Und nur bei punkt 1. schreibe ich meinen name rein, alles andere lasse ich aus

Wohnungsgebers schreibe ich den name der eltern rein

Kreuze dann den zweiten punkt an, weil die eltern sind ja nur mieter und hier muss dann der Vermieter daten rein. Oder ist hier falsch? Und den ersten Punkt ankreuzen, denke schon die eltern sind die eigentümer der Wohnung zahlen ja jeden Monat geld.

Zum Schluss muss der Wohnungsgeber unterschreiben, aber wer? Die eltern oder der Vermieter?

Danke schonmal für die hilfe

@Warmblatt

Wieso denkst Du, dass Deine Eltern Eigerntümer sind, wenn sie doch Miete zahlen? Wer Miete zahlt, ist normalerweise nicht Eigentümer. Sie haben doch einen Vermieter, oder?

Das Formular ist wirklich sehr einfach. Du füllst alles wahrheitsgemäß aus:

Deine Adresse
Lage der Wohnung im Haus kannst Du nicht weg lassen
Datum des Einzugs
Deinen Namen bei 1.
Name und Anschrift Deiner Eltern oder Deiner Schwester
und dann weiter ganz wahrheitsgemäß, dass der Wohnungsgeber eben nicht Eigentümer ist und darunter dann Name und Adresse des Eigentümers. Vermutlich der Vermieter.
Unterschrieben wird es dann von den Eltern oder Deiner Schwester, wo Du halt einziehst.
Was ist schwer daran zu verstehen?

@bwhoch2

Ich möchte ganz sicher sein. Mache es zum ersten mal. Danke dir :)

@bwhoch2

Lage der Wohnung im Haus kannst Du nicht weg lassen

Warum nicht?

Pflichtangaben sind lediglich:

1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,

2. Einzugsdatum,
3. Anschrift der Wohnung sowie
4. Namen der nach § 17 Absatz 1 meldepflichtigen Personen.

Wer bitte stellt einen Personalausweis mit ohne Wohnsitz aus ? Die Meldebehörde von dem Ort wo du nicht wohnst ?

Keiner stellt so Ausweis aus, kannst aber auch selber die Adresse abkratzen.

Wenn du in der Einwohnermeldeamt = Meldebehörde dort erscheint und denen sagt, ich melde mich ab sofort ohne festen Wohnsitz an. Dann hast du auch keine Meldeadresse, es wird auf dem Personalausweis kleinen Aufkleber gemacht "ohne festen Wohnsitz". Man bekommt noch den Abmeldebescheid das man keinen Wohnsitz hat.

So einen Ausweis habe ich übrigens auch.

Ich habe zwar einen Wohnsitz, aber nicht im deutschen Bundesgebiet. Ausländische Adressen werden nicht eingetragen.

Ich persönlich habe den Perso von der deutschen Botschaft bekommen, aber man kann den meines Wissens auch bei jeder x-beliebigen Gemeinde bekommen. (Da kostet's ein paar Euro mehr.) [Vor ein paar Jahren ging es jedenfalls.]