Habe ich Resturlaubsanspruch bei fristgerechter Kündigung?
Bekannter von mir hat fristgerecht zum 31.04.2014 gekündigt. laut unsere Rechnung hätte er ab dem 14.04.Urlaub. Der Chef sagt aber dass er gar kein Urlaubsanspruch hätte. Er hat 26 Tage Urlaub im Jahr und wenn ich das anteilsmässig rechne sind das sogar mehr als 8 Tage. Aber gut, selbst die zwei Wochen will er ihm nicht gewähren. Weiss nicht ob es was bringt wenn wir zum Anwalt gehen. Ab 1.05 14 fängt er bei der neue Firma an. Kann der chef irgendwas machen wenn er einfach nicht hingeht? Oder soll wir den Arbeitgeber mit Arbeitsgericht drohen. Blöde Situation :-(
6 Antworten
Dein Bekannter sollte seinen Arbeitgeber schriftlich auf das Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 5 ("Teilurlaub") Abs. 1 (Buchstabe b oder c) verweisen:
Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer a) [...]; b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet; c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
und dabei auch mit rechtlichen Schritten (Klage beim Arbeitsgericht) drohen für den Fall, dass der Arbeitgeber den Anspruch Deines Bekannten ignorieren sollte.
Keinesfalls darf er ohne Zustimmung des Arbeitgebers seinen ihm zustehenden Urlaub eigenmächtig nehmen, da er damit eine fristlose Kündigung oder die Vorenthaltung der entsprechenden Entlohnung riskiert.
Wenn der zustehende Urlaub ganz oder teilweise aus wichtigen betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht genommen werden kann, muss der Arbeitgeber in abgelten nach BUrlG § 7 ("Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs") Abs. 4:
Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
PS: Eine Klage ist problemlos, und dafür braucht man auch keinen teuren Anwalt (der ohnehin auch bei erfolgreicher Klage selbst bezahlt werden muss): sie kann bei der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts eingereicht oder zur Niederschrift aufgenommen werden; dort hilft man auch kostenlos bei der Formulierung.
Natürlich hat wer auch immer, Du oder der Bekannte, nur anteiligen Jahresurlaub.
Der Chef sagt aber dass er gar kein Urlaubsanspruch hätte.
Womit begründet der Chef die Aussage. Wir kennen den Hintergrund nicht.
In seinen letzten Abrechnung stehen sogar 26 Tage Urlaub drin!
Er hat einen Teilanspruch auf 8 Urlaubstage.
Daher würde ich dem Chef ein Schreiben zukommen lassen, in dem sinngemäß drin steht:
"Bezugnehmend auf meine Kündigung zum 31.4.2014 weise ich Sie darauf hin, dass mein letzter Anwesenheitstag der xy.4.2014 sein wird. Vom xy.4. - 31.4.2014 nehme ich meinen vertraglichen Resturlaub. Etwaige Einwände Ihrerseits bitte ich mir unverzüglich schriftlich mitzuteilen."
Fakt ist allerdings, dass er keinen Anspruch darauf hat, den Urlaub am Ende seiner Vertragslaufzeit zu nehmen. Wenn der Chef also meint, dass da (wegen Ostern) schon viele weg sind, kann Chef darauf bestehen, dass er die Resttage z. B. jetzt sofort nimmt und dann nochmal wiederkommt bzw. dass er sie splittet. jetzt 4 Tage und 4 Tage am Ende oder so.
Nein von sowas war nicht die Rede, also von wegen Ostern oder so. Er wollte ihn nicht gehen lassen, hat sogar alles mögliche versprochen (Lohnerhöhung, Bürojob u.s.w.) und denke er ill ihm jetzt eins auswischen. Sieht so aus zumindest.
Danke, dass ist eine gute Idee, wir setzen den Schreiben so auf :-)
Stimme zu, er hat anteilig Recht auf Urlaub. Schriftlich einreichen, dann hast er was in der Hand. Wenn dieser nicht genehmigt wird, zum Rechtsanwalt gehen.
Wenn dieser nicht genehmigt wird, zum Rechtsanwalt gehen.
Der Arbeitgeber muss nicht genehmigen, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen.
Der Weg zum Anwalt ist ohnehin teuer und außerdem überflüssig!
Der sagt gar keine Begründung. Er meint er hat kein Urlaub mehr, er hat aber dieses Jahr noch kein einzigen Urlaubstag gehabt!