Hab ich das recht auf eine mietminderung? Formulierung..?

9 Antworten

Nun,

ob es sich wirklich um "Mängel" handelt die eine Mietminderung zulassen, wissen wir ja nicht. Auf jeden Fall musst du deinen neuen Vermieter schriftlich darüber in Kenntnis setzen und eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen.

Anregung wie man so etwas formuliert steht ja weiter unten.

Im Übrigen: Wenn der Vermieter dem Hausmeister sagt dass du dich mal telefonisch melden sollst, vermutlich damit der Vermieter von dir auch mal erfährt worum es überhaupt geht und man nicht gleich den formellen Weg gehen muss - warum bitteschön hast du diesen dann nicht einfach mal angerufen?

Hab ich, aber ich konnte die bisher leider nicht erreichen?? Deswegen ja auch nochmal der schriftliche weg. Mängel: Aufgrund des dachstuhlschadens ist regenwasser in meine wohnung eingedrungen und es hat sich etwas (zumindest optisch) schimmelartiges um die wand gelegt, ist jetzt trocken und bräunlich, die wand müsste renoviert werden. Die fugen der bodenfliesen im badezimmer sind zu 50% lose oder schon zerbrochen und dnicht mehr vorhanden (nicht besonders angenehm drauf zu laufen geschweige denn zu putzen) einige fliesen sind auch lose, die haustür ist unsicher und laut meinem hausmeister auch nicht feuerbeständig. Seit ca 2 wochen ist auch die heizung ausgefallen.

Danke für die antwort

Sehrgeehrter ....; Mit meinen Schreiben vom 11.11.11 und 12.12.12 habe ich sie auf die bestehenden Mängel der Wohnung... aufmerksam gemacht. Ich tue dies nun zum letzten mal, sollten sie sich nicht bis zum 13.13.13 zu klärung der Mängelbehebung schriftlich bei mir gemeldet haben, behalte ich mir eine angemessene Minderung der Miete vor. ( für die minderung gibt es listen, wieviel für was)

auch ihnen vielen dank

Lasse Dich von einem Mieterverein oder Anwalt beraten. Dort können dann auch die Fakten abgeklärt werden, ob und in welcher Höhe eine Mietminderungsanspruch besteht.

Eine Hilfe bei der Aufsetzung eines Textes ist in einem Forum als unerlaubte Rehctsberatung anzusehen.

Vorsicht mit Mietminderungen! Wende Dich an einen Anwalt oder geh zum Mieterschutzbund. Mahne erst beim Vermieter ausdrücklich eine Reaparatur an, Einschreiben + Rückschein. Solltest Du auf eigene Faust die Miete mindern, dann zahle die Differenz auf ein Unterkonto Deines Gehaltskontos oder "parke" den Anteil auf einem Sparkonto.

Die dame von der verbraucherzentrale meinte ich sollte sowas erwähnen... aber wie genau ich es formulieren soll hat sie leider nicht gesagt. danke für die antwort

@srm88

Erwähne es so: Ich werde die im Mietvertrag vereinbarte Miete um x % mindern, das sind x,xx Euro. Den Betrag, um den ich die Miete kürze, werde ich pro Monat auf einem separaten Sparkonto zu üblichen Zinsen verzinst parken. Sollte die Reparatur innerhalb kurzer Frist erfolgen, werde ich die Beträge, um die ich die Miete monatlich gekürzt habe, an Sie incl. Zinsen entrichten. Sollte sie Reparatur erst viel später oder gar nicht erfolgen, werde ich diese Beträge einbehalten.

Schreibe, dass du ihnen letztmalig eine Frist bis zum (ca. 14 Tage vllt.) setzt. Und weiter: "Falls die Reperaturen bis zu diesem Termin nicht fachgerecht durchgeführt sein sollten, behalte ich mir vor, die Miete rückwirkend zum (Datum des Schreibens) bis zur Beseitigung der Mängel um ... Prozent zu kürzen."

ihnen ebenfalls vielen dank