Hab eine Abfindung vom Arbeitgeber bekommen und will wissen ob ich die zurückzahlen muss?

6 Antworten

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Ob die Abfindung zurückgezahlt werden muss hängt davon ab zu welchen Bedingungen die Wiedereinstellung erfolgt. Wird die Wiedereinstellung, unter Anrechnung der Betriebszugehörigkeit, zu den alten Konditionen vorgenommen, wird der Arbeitgeber die Abfindung zurückfordern. Wird die Wiedereinstellung, ohne Anrechnung der Betriebszugehörigkeit, als Neueinstellung vorgenommen, würde ich an Ihrer Stelle keine Rückforderung akzeptieren, da der Kündigungsschutz erst nach 6 Monaten greift. Wenn der Arbeitgeber Ihnen böse will, verlieren Sie Job und Abfindung. Tipp: Ich würde die Wiedereinstellung zu den alten Konditionen bevorzugen. Verhandeln Sie mit Ihrem Arbeitgeber, vielleicht können Sie die Abfindung in Raten zurückzahlen und müssen diese nicht in voller Höhe zurückzahlen (wenn er Sie dringend braucht). Steuertechnisch führt der Arbeitgeber die Steuern für Sie ab, zu viel gezahlte Steuern bekommen Sie mit dem Lohnsteuerjahresausgleich wieder. Peter Kleinsorge

nromalerweise nicht, da du einen neuen Vertrag bekommst, oder? Wenn den Vertrag aber nur doch verlängert wird, dann musst du sie wohl zurück zahlen.

Wie der kann verlängert werden. Kann ich mir nicht vorstell weil dann müsste ich auch meine 3 Monatige Freistellung die mit Urlaub verrechnet wurde auch zurückzahlen

@Biker008

na das kann ich ja nicht wissen, das du schon so lange nicht da bist. Hätte ja sein können das du jetzt erst nicht mehr arbeitest seid ein paar Tagen und sofort wieder eingestellt wirst. Dann kann er ja nicht verlängert werden, dazu müsste es nahtlos über gegangen sein.

@stef1601

Sorry und Danke. Du hast recht!

Ob Biker08 nur kurz oder schon länger raus ist aus dem Arbeitsvertrag, spielt keine Rolle. Das alte Arbeitsverhältnis ist beendet. Eine Wiedereinstellung ist auf jeden Fall mit einem neuen Arbeitsverhältnis verbunden. Deshalb kann auch die Abfindung nicht zurückgefordert werden. Wichtiger ist da schon, was Mismid sschreibt. Es gibt vorerst keinen Kündigungsschutz und auch alle anderen Bedingungen müssen neu verhandelt werden.

nein, wenn er dich wieder einstellt mußt du die Abfindung natürlich nicht zurückzahlen. Das wird ihm eine gute Lehre sein, damit er beim nächsten mal nicht mehr so leichtfertig moit seinen Entscheidungen umgeht. Für ihn muß dasd schon schmerzhaft sein, da sich bei dir ja auch die Bedingungen verändern. Du hast ja einen neuen Vertrag und für dich gilt damit erstmal kein Kündigungsschutz mehr

Das ist eine sehr gute Frage. Du solltest sie jedoch dem Steuerberater stellen. Denn wenn Du schon versteuert hast, wie sollst Du dann die ganze Summe wieder zurück bezahlen ohne Einbussen zu haben?

Der Arbeitgeber hat die versteuert nicht ich.

@Biker008

ne, der hats nur abgeführt, aber von deinem Geld!

@Mismid

klar hast du dafür Steuern gezahlt. Er gibt dir die Abfindung Brutto auf den Lohnzettel und zahlt davon Steuern.