Guthaben aus Nebenkostenabrechnung - Vermieter zahlt nicht aus

12 Antworten

Zuerst widerrufst Du Deine Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung.

Dann würde ich an Deiner Stelle das Guthaben bei der nächsten Mietzahlung abziehen und nur die Differenz zur Miete überweisen, und dieses schon in diesen Tagen schriftlich ankündigen. Dann abwarten, ob überhaupt eine Mahnung kommt. Vielleicht löst sich so alles in Wohlgefallen auf.

Wenn es sich wieder eingespielt hat, kannst Du - sofern Du möchtest - eine neue Einzugsermächtigung ggü. dem Vermieter erklären.

Zuerst ist dem VM die Einzugsermächtigung - mit Einwurf-Einschreiben - zu entziehen.

Teile dem VM mit, dass ihm die Einzugsermächtiugung entzogen wird, nachdem er Dir zustehende Guthaben nicht verrechnet und Du aus diesem Grund keinen Zugriff mehr auf das Konto erlauben wirst.

Teile ihm auch mit, sofern er erneut abbuchen sollte, dass Du Widerspruch einlegen wirst und die entstehenden Kosten er selbst zu tragen hat.

Dann bitte aber einen Dauerauftrag einrichten, damit pünktlich die Miete überwiesen wird.

Bei der nächsten Mietzahlung, dies wäre der September dann das Guthaben von der Miete abziehen.

Aus diesem Grund den VM auch hinweisen, dass das Guthaben mit der kommenden, fälligen Miete verrechnet wird.

DH - genau so machst du es.

Genauso hätte ich geantwortet! DH!

Danke für die Tipps. Und das ist - ungeachtet der Schärfe - ein rechtmäßiges Vorgehen???

@Marcel1981

Dies sind alles nur Aktionen oder Weisungen, wie vorzugehen ist und die ich in der Beratung so auch empfehle.

wenn Dein Vermieter eine Einzugsermächtigung hat, kannst Du die Miete doch gar nicht kürzen. Das ginge nur beim Dauerauftrag!

Könntest Dich evtl. an den Mieterschutzbund wenden. Das wäre etwas günstiger als ein Anwalt...viel Erfolg

Es wäre möglich, die Lastschrift zurückzugeben und den verminderten Betrag separat manuell zu überweisen.

@ungererbad

mal mit der Bank sprechen! Zumindest muss der Vermieter sich dann mal rühren und man hat erst mal sein Geld...;-)

Gesetzlich ist der Vermieter dazu verpflichtet das Guthaben aus den Nebenkosten innerhalb von 1 Monat ab NK-Abrechnungserstellung an den Mieter auszuzahlen.

den Vermieter anrufen und ihm mitteilen, dass er in Zahlungsverzug ist und Du ihm notfalls die Einzugsermächtigung entziehst und die Miete selbst überweist - natürlich unter Einbehaltung des Guthabens.