Gurtpflicht hinten?

7 Antworten

die Gurtpflicht besteht auch für die hinteren Sitze. da sind nämlich auch Gurte vorhanden.

Natürlich, die Gurtpflicht gilt (bis auf wenige Ausnahmen) für alle Fahrzeuginsassen.

gilt ein Müllmann der sich außen auf diese Plattform stellt auch als Insasse?

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@kaenGuru249

Ob er als Insasse gilt, kann ich dir leider nicht sagen. Da die Herren aber ja nicht angeschnallt sind (wie auch?), werden sie - sofern sie als Insassen gelten - wohl eine der besagten Ausnahmen darstellen.

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Ja in Deutschland aufjedenfall....einzige ausnahme ist bei bestimmten Oldtimern

Selbstverständlich, wenn Gurte vorhanden sind.

So ist das. Dafür sind die hinteren Gurte da. Allerdings nicht, um den Rücksitz anzuschnallen, sondern die Passagiere.

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