Grundsteuer Gebäudeversicherung Mieter

5 Antworten

Diese Verfahrensweise erachte ich für unzulässig. Maßstab ist die anteilige Wohnfläche. Diese dient schließlich auch als Grundlage für die Besteuerung bzw. den Versicherungsbeitrag.

Ein Mieter muß anteilig Grundsteuer und Gebäudeversicherung zahlen wenn dies vertraglich vereinbart ist.

Ob der Vermieter mit im Haus wohnt oder nicht spielt keine Rolle.

Beispiel: es sind 3 Wohnungen und der Vermieter teilt es durch 3. Darf er sowas?

So darf der Vermieter nur teilen wenn es ausdrücklich im Mietvertrag so vereinbart ist.

Ansonsten muß er diese Kosten anteilig der Wohnfläche abrechnen.

Ja, das ist zulässig! Grundsteuer und Hausversicherung können anteilig umgelegt werden. 

1. muss es vereinbart sein

2. nur nach Anteil Wohnfläche (Extremfall: Vermieter bewohnt 102 m², eine Wohnung hat 90 m² und die dritte nur 30 m². Da wäre eine Aufteilung nach Wohnungen extrem ungerecht.)

Die Gebäudekosten sind sämtlich auf die 3 Mietparteien zu verteilen. Der Eigentümer kann sich natürlich nicht ausschließen. Dabei muss eindeutig festgelegt werden, ob die Kosten nach der Wohnfläche, oder nach der Personenzahl  berechnet werden.

Nicht umlegen, könnte der Eigentümer eine Rechtsschutzversicherung für Vermieter

Versicherung und Steuer nach Personen? Wohl kaum. Der V. bekommt diese BK nach Wohnfläche berechnet. Und so kann/darf er diese Kosten weitergeben an seine Mieter (alle, auch seine Wohnungen/Wohnung nachanteiliger Wohnfläche). Die Umlage ist nur dann möglich, wenn überhaupt mietvertraglich vereinbart.

Da Grundsteuer und Versicherungen weder was mit Verbrauch, noch mit Verursachung zu tun haben wäre eine Umlage nach Personen, selbst wenn vertraglich vereinbart, unzulässig.

Anteilig darf es auf die Mieter umgelegt werden. Entweder nach m² oder nach Parteien; es kommt darauf an was vertraglich vereinbart wurde.