Grundbucheintragung nur die Ehefrau, bei Trennung was für Rechte hat der Mann
Ein Haus ist aus steuerlichen Gründen auf den Namen der Frau im Grundbuch eingetragen. Jetzt erfolgt Trennung. Die Frau wohnt in einer Eigentumswohnung, kann sie den Mann aus dem Haus werfen?
5 Antworten
Antwort
von
Antwort
von

Antwort
Ja, natürlich. Die Gründe für den Eintrag im Grundbich in dieser Form spielen keine Rolle. SIe ist dann Eigentümerin, er hat nur mittelbare Rechte auf einen Ausgleich für in die Wohnung eingebrachtes Vermögen (je nach Art des Ehevertrages).
Antwort
wenn sie keine gütertrennung, keinerlei ehevertrag haben, muss sie den mann auszahlen, auch wenn ihr das ahus gehört
Antwort
jup, kann sie.
vielleicht wird das eine oder andere noch im zuge der scheidung und des scheidungsurteils geregelt... aber im 1. moment ist sie im grundbuch und sie kann rauswerfen, ja.