Grenzbebauung gibt es da einen Bestandsschutz?

4 Antworten

Es gibt ein gewisses Gewohnheitsrecht. Das müßtest Du aber genau im Nachbarschaftsgesetzes Deines Bundeslandes nachlesen, das ist nicht einheitlich geregelt. Das Gesetz sollte es in jedem Buchladen geben, zumindest können die das bestellen.

Einfach beim Bauamt nachfragen. Irgendwann muss es ja mal eine Genehmigung zum Bau der Mauer bzw. des Schuppens gegeben haben.

M.E. darf er die Wand des Schuppens nicht einreissen, denn was auf der Grenze steht, gehört eigentlich Beiden.

die Mauer gehört Ihm, er darf das