GmbH & Co KG Geschäftsführer wechsel?

5 Antworten

Es geht um den Geschäftsführer den KG? http://www.gruenderszene.de/lexikon/begriffe/gmbh-co-kg


Ja, soweit ich weiß wird die GmbH ja durch den KG vertreten.

@wahidx

Dann weißt Du falsch. Die KG wird durch die GmbH vertreten.

@wahidx

die KG vertritt die GmbH ???

was soll das heißen?

Da der erste Gesellschafter seine Posten nicht aufgeben will, welche Möglichkeiten hat denn der zweite Gesellschafter um den Geschäftsführer zu wechseln.

Wenn es um den Geschäftsführer der GmbH geht, so kann ein Minderheitsgesellschafter hier nicht erzwingen, dass ein anderer oder weiterer Geschäftsführer bestellt wird.

DIe KG wird durch die Komplementärin vertreten, das dürfte in diesem Fall die GmbH sein.

Geprüft werden könnte, ob man hier ggf. aus der Gesellschaft austreten könnte.

Grundsätzlich:

Zuständig für die Abberufung des Geschäftsführers sind ausschließlich die Gesellschafter der GmbH und nicht die Gesellschafter der KG.

Bei einer GmbH vermittelt je 1 € des Stammkapitals eine Stimme (gem. § 47 (2) GmbHG) ; d. h. der Mehrheitsgesellschafter (66%) hat die entsprechende Stimmenmehrheit und könnte eine Abberufung des Geschäftsführers herbeiführen.

Hier ist allerdings auch zu beachten, daß der Geschäftsführer Angestellter der GmbH ist (gleichzeitig auch Gesellschafter = Dualität) und damit Arbeitnehmer; hier gelten dann die entsprechenden arbeitsrechtlichen Vorschriften zur Kündigung, es sei denn es ist im Gesellschaftsvertrag vereinbart, daß mit der Abberufung auch der Dienstvertrag endet.

Ansonsten können noch zusätzliche (andere) Regelungen im Gesellschaftsvertrag enthalten sein, die dann einzuhalten wären.

Derjenige dem die Firma gehört kann ganz bestimmt auch den GF wechseln. Der Besitzer hat das Sagen und das ist der Kollege mit den 66%.

Wenn es so einfach wäre, wäre es ja super. Die Frage ist halt ob die Mehheitsanteile in dem Rechtsform genügen um ein Geschäftsführerwechsel durchzusetzen. Der Gesellschafter mit dem 33% Anteil kann sich ja wehren und Ich weiß nicht wie gut seine chance stehen. Ich wollte mir hier nur ein Paar gedanken holen bevor ich ein Anwalt aufsuche. :)

Derjenige dem die Firma gehört kann ganz bestimmt auch den GF wechseln. Der Besitzer hat das Sagen und das ist der Kollege mit den 66%.

Was ist denn das für eine Milchmädchenrechnung? Auf "Besitz" kommt es hier nicht an. Es gibt 2 Gesellschafter. Und diese haben gemeinsam die GmbH gegründet.

@jurafragen

mit unterschiedlichen Anteilen.....

@Maximilian112

Ja, nur wird damit nicht einer der "Besitzer der GmbH".

@jurafragen

Nein da hast Du schon recht. Aber einer hat halt mehr zu sagen.

@Maximilian112

Beide treffen sich in der Gesellschafterversammlung und stimmen ab.

@jurafragen

und treffend zu unserem Beispiel hat der eine nur eine Hand und der andere kann beide Hände heben.

@Maximilian112

Was hat das jetzt noch mit der ursprünglichen Aussage

Der Besitzer hat das Sagen und das ist der Kollege mit den 66%.

zu tun?

Dem einen Gesellschafter gehört 33% der Anteile und er ist auch der Geschäftsführer, der andere Gesellschafter hält 66% der Anteile

Der Anteile wovon? Der Anteile an der GmbH?

Sowohl GmbH als auch Co KG.

@wahidx

als auch Co KG.

Das kann nicht sein. Und es macht wohl auch wenig Sinn, auf diesem Niveau zu diskutieren,