Glasfaser / TV per Satellit - kann der Vermieter mich zwingen?

4 Antworten

Wenn der Glasfaseranschluss jetzt neu verlegt wurde und bisher eine Genehmigung für die Schüssel bestand, kann diese nicht widerrufen werden. Es gilt so etwas, wie Bestandsschutz. Man stelle sich vor, jemand hat seine SAT-Anlage erst vor zwei Monaten gekauft...

Ein Verbot kann er mit neuen Mietern vereinbaren, aber nicht mit den Bestandsmietern, die in der Vergangenheit auf SAT-TV angewiesen waren und dementsprechend investiert haben.

das hört sich erfreulich an, wo kann man Ihre Feststellung nachlesen? - würde dies gern mit meinem Vermieter erläutern, benötige jedoch "handfeste" Argumente... Danke

@ssaturn0815

In Deinem Mietvertrag.

Wenn da nichts drin steht von einem Verbot des Aufstellens oder der Montage einer Satellitenanlage und auch sonst nirgendwo ein schriftliches Verbot vorliegt und die vorhandene Anlage in all den Jahren geduldet war, so ist davon auszugehen, dass die Erlaubnis zur Montage der SAT-Anlage (oder zum Aufstellen) mündlich gegeben war. Wenn das die einzige sinnvolle Möglichkeit zum TV-Empfang war (DVB-T gibt es schließlich nicht überall in ausreichender Qualität), darf man erst recht davon ausgehen.

Somit wäre wäre ein nachträgliches Verbot eine Änderung des Mietvertrags. Zu einer Vertragsänderung gehört aber die Zustimmung beider Seiten.

So lang die Satellitenschüssel nicht über deine Wohnung hinausragt, sprich: wenn du sie auf deinem Balkon installierst, kannst du sie behalten. Ansonsten gilt, was im Mietvertrag steht.

denke dann aber "freistehen" - nicht an der Hauswand montiert...

Mir fehlt der Hinweis, um was für einen Glasfaseranschluss es sich handelt. Welcher Anbieter steckt dahinter?

Bisher ist mir nicht bekannt, dass man DSL auch über eine Sattelitenschlüssel empfangen kann.  Welchen Anbieter hast du denn dafür?

Ergänzend wäre natürlich noch wichtig zu wissen, wer dir die Montage einer Satellitenschüssel erlaubt hat und was dazu in deinem Mietvertrag steht.

Anbieter ist die "Deutsche Glasfaser"

DSL über Sat spielt keine Rolle, zZt bin ich bei 1u1 (DSL+ Telefon)

die Schüssel war bereits beim Einzug (2013), genauso wie bei den anderen Mietparteien, installiert.

@ssaturn0815

Und was steht im Mietvertrag bezüglich Satellit-Schüssel?

Was steht denn dazu im Mietvertrag? Es ist nicht selten, dass das Anbringen von Sat-Antennen untersagt ist.

Grundsätzlich hast Du einen Anspruch auf Informationsfreiheit, welcher erfüllt ist, wenn ein entsprechender Anschluss im Haus vorhanden ist.

Hier kann der Vermieter durchaus eine Beseitigung verlangen.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/f1/fernsehempfang.htm

Sky und Co. kannst Du problemlos von Sat auf Kabel umstellen lassen.

da steht nix drin...

  • es gibt eine alte Verkablung im Haus (SD TV) - die nicht für den DVB-T Standard nutzbar ist.
  • ES geht hier auch nicht um den "normalen" Kabelanschluß - sondern den Glasfaseranschluß - und um TV schauen zu können SOLLEN die Parteien einen Vertrag mit dem Anbieter machen - selbständig.