Gilt ein Trennungsjahr wenn man wie bisher zusammenlebt aber einer die Trennung dem Anwalt mitgeteilt hat?

6 Antworten

Nun, ich habe mich durch meine eigene Trennung vor 2 Jahren ausgiebig mit dem Thema beschäftigt und einen ähnlichen Fall im Kollegenkreis. Wenn die Trennung offiziell bekannt gegeben wurde, sprich, einem Anwalt mitgeteilt wurde, gilt erst einmal für ein späteres Scheidungsverfahren dieses Datum. Bei der Scheidung selber (Thema: das Jahr ist jetzt rum...) wird m Gericht gefragt, ob nach dem Trennungstermin noch zusammengelebt wurde. Wenn beide verneinen, wird die Ehe geschieden. Sagst du dann die Wahrheit, weil er noch nach der Trennung mit dir zusammen gewohnt/gewirtschaftet hat, muss er nachweisen, dass er seither von dir im rechtlichen Sinne gesehen "getrennt von Tisch und Bett" gelebt hat. Also am besten, da ihr ja zusammen lebt, ist es, wenn die Trennung zurückgenommen wird. Mit einem einfachen Schreiben an den Anwalt ist die Sache nämlich vom Tisch. Viel Glück !

Also ich denke, Du solltest das mit deinem Mann klären, es mag ja sein, dass er das nach einem Streit eingereicht hat, aber so wie Du das jetzt erklärst ist die Trennung ja nie vollzogen worden, wahrscheinlich denkt er jetzt gar nicht mehr an Trennung, also solltet Ihr das beide richtigstellen bei der Anwältin, sollte er nicht darauf eingehen, solltest Du selbst das bei der Anwältin klarstellen und dich fragen, ob Du wirklich noch mit deinem Mann zusammenbleiben willst.

Wie es sich rechtlich genau verhält, kann ich dir leider auch nicht sagen - aber aus meiner eigenen Erfahrung berichten. Ich habe mich vor ziemlich genau zwei Jahren von meiner Frau getrennt, die ca. ein halbes Jahr später die Scheidung eingereicht hat. Ihr Anwalt hat bei Gericht angegeben, die Trennung an sich wäre aber schon ein halbes Jahr vor meinem Auszug vollzogen worden, die räumliche Trennung aber aus finanziellen Gründen aber erst zu einem anderen Termin. Der Anwalt ist bei Gericht damit auch durchgekommen, ohne dass ein Nachweis dafür verlangt wurde, dass wir in der gemeinsamen Wohnung auch getrennt nach Tisch und Bett sowie finanziell unabhängig voneinander gelebt haben. Allerdings haben wir in dem Fall auch beide erklärt, dass die Ehe gescheitert ist.

Hallo farach,

nun, ich weiß auch nicht, was im Kopf Deines Mannes vorgeht, aber es ist absolut möglich und zulässig, das sogenannte "Trennungsjahr" auch unter gemeinsamen Dach zu absolvieren.

Wenn Dein Mann Dir diese Trennung bereits vor 2 Monaten mitgeteilt hat, wird - fürchte ich - die Absicht eine Scheidung dahinter stecken, wie Du selbst erwähnst.

Aaaaber, die Zeit in einer gemeinsamen Wohnung wird nur dann zum Trennungsjahr gerechnet und anerkannt, wenn nachweislich auch alles getrennt erfolgt. D.h. jeder muß alleine wirtschaften. Man darf also z.B. nicht laufend für den anderen mit kochen, einkaufen, Wäsche waschen, gemeinsame Kasse machen, im selben Bett schlafen (und erst Recht nicht noch Sex haben) usw...

Du hättest also imho gute Chancen, wenn Du gegen die Anwältin Deines Mannes hältst, daß von Trennung keine Rede sein kann. Im Zweifelsfall würde ich das irgendwie belegen/ beeweisen.

Allerdings würdest Du das Ganze dann auch nur verzögern...

Trennung in einer Wohnung bedeutet Trennung von Tisch und Bett. Jeder kümmert sich nur um seine eigenen Belange und Finanzen. Solange Ihr noch zusammen wirtschaftet etc. ist die Trennung nicht vollzogen. Ich weiß nicht, wer in so einem Fall vor Gericht beweispflichtig ist, aber wenn Ihr gemeinsam wirtschaftet, kann man das doch sicher anhand von Kontoauszügen und/oder Kassenbelegen nachweisen. Auch bräuchtet Ihr zwei voneinander getrennte Betten - am besten räumlich. Würde mir also erstmal keine Sorgen machen, vielleicht aber Notizen mit Datum zu Vorkommnissen, die gegen eine Trennung sprechen.