gilt der erste hilfe kurs (von der schule) auch für den führerschein?

9 Antworten

Ich würde dir raten, egal ob er gilt oder nicht, ihn noch einmal zu machen, je nachdem wie lange das bei dir schon zurückliegt. Diese einfachen Handgriffe vergisst man schnell wieder. Oder würdest du dir zutrauen, einem Menschen im Ernstfall erste Hilfe leisten zu können ? Ich könnte nicht ruhigen Gewissens fahren wenn ich mir dessen unsicher wäre.

In der Tat, wer nicht regelmässig geschult wird, sollte sich sowas nicht zutrauen.

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kommt drauf an, wie alt der ist, da sich die erste hilfe maßnahmen ständig erneuern frag bei ner fahrschule nach wie alt der schein sein darf

Ja. die Gültigkeit ist unbegrenzt-wie lange ging dein Kurs? Die die ich extern absolviert habe gingen über 4 Doppelstunden......der in der Schule war wesentlich kürzer....erster hat gereicht für den Antrag.....

So weit ich weiss darf er nicht älter als 2 Jahre sein.

Der Erste-Hilfe-Kurs ind er Schule wird nur anerkannt, wenn er von einer Hilfsorganisation oder von einer privaten Ausbildungstelle durchgeführt wurde, die nach der Fahrerlaubnisverordnung, FEV § 68 von der Behörde anerkannt sind . Dies muss auch auf der Bescheinigung stehen.Der Kurs lebensrettende Sofortmaßnahmen umfasst mindestens 8 Unterrichtseinheiten, Erste-Hilfe-Kurs dauert 16 Unterrichtseinheiten. Die Bescheinigungen sind leider ewig gültig, da der Gesetzgeber eine Befristung nicht vorsieht. Dieter Tembaak , Sanitätsschule Tembaak