Gibt es Möglichkeiten bei Anzeigen wegen Bilderklau/Urheberrechtsverletzung?

5 Antworten

Angeblich wurde sein Name /Adresse usw anhand seiner Handynummer durch eine Person [...] die sich im Bereich der IT gut auskennt vollzogen

Das ist natürlich Unsinn. An diese Daten würde man nur mittels Social Engineering kommen, nicht allein durch das Wissen um die Handynummer. Eine Anschlussdatenermittlung ist nur durch Gerichtsbeschluss möglich.

Ohne weiteres manuell Eingreifen (wie gesagt eben Social Engineering oder durch Gerichtsbeschluss) an den Namen und die Anschrift des Inhabers einer Handynummer zu kommen, ist nicht möglich, ohne sich selbst dabei strafbar zu machen. Stichwort Datenhehlerei.

Kann jemand irgend was dazu sagen ?

Hunde, die bellen, beißen nicht. Wenn tatsächlich Strafanzeige erstattet wurde, werdet ihr das noch früh genug erfahren. Die Tatsache, dass man hier große Töne spuckt, lässt aber eher gegenteiliges vermuten.

Für die StA ist es natürlich möglich, die Anschlussdaten zu der Handynummer zu ermitteln und die Gegenseite könnte diese dann auch durch Akteneinsicht erfahren. Von sich aus unternimmt die StA aber, sobald der Täter erfolgreich ermittelt wurde, erst einmal keine weiteren Schritte. Verstöße gegen das UrhG und KUG sind Privatklagedelikte und werden von der StA ohne öffentliches Interesse hieran nicht weiter verfolgt.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Mit einer Handynummer kann nicht nur die Polizei über den Provider ermitteln, auf wen der Vertrag läuft (was bei einer Anzeige auf jeden Fall passieren würde). Auch anderswo kann man über die Handynummer die Identität einer Person herausfinden. Die Handynummer ist mit so vielen Diensten verknüpft, dass es durchaus möglich ist, dass dieser "Bekannte" tatsächlich nachvollziehen könnte, wem die Nummer gehört. Es gibt immer wieder Datenlecks, bei denen teils Millionen Datensätze öffentlich werden. Und in einem davon könnte die Telefonnummer zusammen mit dem Namen drin stehen. Aber da gibt es auch noch viele andere Möglichkeiten.

Wenn die Gegenseite nicht nur behauptet, dass sie den Namen und die Adresse kennt, sondern dies beweisen kann ("Ich weiß, dass du Max Hase bist und in der Musterstraße 4 in Erfurt wohnst"), ist das ein Problem.

Und wie gesagt: Erstattet der Geschädigte Strafanzeige, findet die Polizei den Inhaber des Mobilfunkvertrags problemlos heraus.

Spätestens wenn ein Anhörungsschreiben der Polizei kommt, sollte man sich einen Anwalt suchen. Denn mit dem Strafverfahren ist das nicht erledigt. In der Regel wird man auch zivilrechtlich in Anspruch genommen. Das kann richtig teuer werden. Je später man zum Anwalt geht, desto teuer wird es in solchen Sachen meist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Anwalt - keine Rechtsberatung, nur Hilfe zur Selbsthilfe
Grundsätzlich ist auch eine Anzeige wegen Bilderklau möglich. Gemäß § 106 UrhG kann für die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren drohen, bei gewerblichem Handeln sind sogar bis zu fünf Jahre Haft möglich. Allerdings wird in der Praxis für einen Bilderklau meist keine Strafe verhängt, weil von einem Strafverfahren abgesehen wird. Stattdessen streben die geschädigten Urheber meist eine außergerichtliche Einigung mittels Abmahnung an. https://www.urheberrecht.de/bilderklau/

Die Beschaffung der Daten des Beschuldigten, wird sich sicher aufklären lassen, bisher ist alles nur "Hörensagen", was gar nichts beweist.

Leute die groß tönen, dass sie einen angezeigt haben, haben das in der Regel nicht.

Wenn sie anzeige erstatten würde, würden sie das einfach tun anstatt es groß bei ihm azukündigen.

Abwarten und Tee trinken, da passiert wahrscheinlich genau gar nichts. Auch der "Bekannte ITler" existiert höchstwahrscheinlich nicht und dass sie angeblich herausgefunden haben wer er ist ist wahrscheinlich auch gelogen.


Underlow 
Beitragsersteller
 29.04.2025, 11:55

Ich gehe auch davon aus ,das es nur dazu dient iHm Angst einzujagen und das er es nicht mehr macht .... Natürlich rechtfertigt das nicht das was mein Bruder getan hat aber rein rechtlich gesehen ,könnte man wenn es tatsächlich auf diesen Wege zustande kam ,auch rechtlich Belangen oder ?

Bernd1Stromberg  29.04.2025, 11:56
@Underlow

Nein. Was willst du da "belangen"? Wenn dein Bruder so blöd ist und Daten bei so was nutzt, welche per einfacher Internetrecherche zu ihm führen, dann ist das halt so.

Underlow 
Beitragsersteller
 29.04.2025, 11:59
@Bernd1Stromberg

Aber zählt das denn dazu , dass man Personen bezogene Daten ,anhand der Handynummer herausfindet ohne ich sag Mal die rechtliche Befugnis dazu zu besitzen ?

Bernd1Stromberg  29.04.2025, 12:03
@Underlow

Das geht nicht. Entweder steht die irgendwo öffentlich oder nicht. Der angebliche ITler ist dummes Gelaber.

Für gewöhnlich gibt Google und sonstwer keine Daten an "befreundete IT-ler" heraus.
Entweder hat er also unter den vielen Daten im Fakeprofil echte Daten von sich gehabt, oder er ist einer der wenigen Verdächtigen.

Er soll gefälligst abwarten ob er noch Post von Polizei oder einem Anwalt bekommt.

Schönen Gruß an deinen Bruder, er hat ganz schön dumme Ideen.


Underlow 
Beitragsersteller
 29.04.2025, 12:01

Also soweit ich das sehen konnte hat er keinerlei Personen bezogene Daten zu sich selbst an sie oder in den gewissen Profil verwendet ..

Das dies natürlich eine eng dumme und nicht rechtbare Aktion ist vom ihm ,musste er sich bereits mehrfach anhören xD

csor77  29.04.2025, 12:08
@Underlow

Wenn er eine Datingseite mit falschen Bildern verwendet,
will er entweder das die Person auf dem Bild ärger bekommt (weil der verdacht im raum steht das diese fremdgeht), oder er versucht seine eigenen Chancen zu erhöhen, was aber platzt weil er eben nie als die person auf den Bildern zum date gehen kann.
Also von hinten bis vorne falsch.
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Wenn er wirklich keine persönlichen daten da hatte, kann er für gewöhnlich nur über logindaten und die dazu passenden IP Adressen/Zeit identifizert werden, aber solche zusammenführungen nehmen die Provider nicht für befreundete IT ler vor, sondern gegen Auskunftsersuchen von Polizei und Richtern.