Gibt es für Minus-Stunden ein Limit?

6 Antworten

Sollte das Arbeitsverhältnis beendet werden, brauchst Du aber nicht darauf zu achten, wieviele Minusstunden Du hast. Du hast sie zwar bezahlt bekommen, aber das auf der Grundlage Deines Arbeitsvertrages in dem 30h/Woche steht. Was an Arbeit in dieser Zeit nicht abgerufen wurde ist Sache des Arbeitgebers.

Es ist auch nicht zumutbar, wenn Arbeit vorhanden, die Arbeitszeit von heute auf morgen zu verdoppeln damit Du wieder aus Deinen Minusstd herauskommst.

Gesetzliche Regelungen, gibt es meines Wissens nach nicht.

  • Eventuell ist es im Vertrag festgelegt.

Falls es einen Betriebsrat gibt, würde ich den einschalten.

  • Ich würde empfehlen sich da mal bei der Kammer/Innung oder der Gewerkschaft zu erkundigen.

Man kann doch nicht dafür (bestraft) werden,weil die Geschäftsführung eine Fehlplanung macht.

  • Sprich doch mal mit Deinem Vorgesetzten,wenn die neue Kraft wegen Krankheit vorübergehend eingestellt wurde,kann man sie auch wieder entlassen.(Probezeit).

Wenn dein Vertrag über 30Std nicht krankheitsbedingt befristet ist, wird er durch die Rückkehr der Kollegin auch nicht hinfällig.

Es gibt kein gesetzliches Limit für Minusstunden, es gibt aber eine gesetzliche Grundlage die besagt, dass du diese Minusstunden nicht wieder aufarbeiten oder zurück bezahlen musst, da der Arbeitgeber in Annahmeverzug kommt, wenn er deine vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung nicht entgegen nimmt. Nicht dein Problem!

Die zu wenig gearbeitete Zeit ist nur dann aufrechenbar, wenn die Gründe für die Fehlzeiten in deiner eigenen Person liegen.

Problematisch ist in solchen Fällen nur die Beweislage, wenn es wirklich hart auf hart kommen sollte.

Einen rechtlichen Anspruch auf den 20Std.-Vertrag mußt du im Zweifel von einem Anwalt prüfen lassen.

eowien 
Fragesteller
 03.10.2011, 19:57

Hallo! Erst einmal Danke für Deine hilfreiche Antwort. Der 30 Stunden Vertrag ist befristet bis zur Rückkehr der kranken Kollegin. Mein Vorgesetzter sagte aber, dass ich wegen der Eingliederung nicht zurückgestuft werde.

ralosaviv  03.10.2011, 20:45
@eowien

Die Zeit der Wiedereingliederung zählt noch zur Krankheit. Danach fällt der Vertrag dann praktisch auf 20 Std. zurück.

Es gibt nur bei Arbeitszeitkonten Minusstunden. Im Normalfall muss der Arbeitgeber die vertragliche Stundenzahl natürlich bezahlen. Da gibt es kein wenn oder aber für den Arbeitgeber.

Hallo habe genau diese problem auch....hab 40 std woche...monat 169 std... komme aber nicht auf die std ZAhl ....hab bis heute 105 minus std...meine frage an die chefin ob ich mehr arbeiten kann damit ich nicht minus std habe...sagte sie ach im weihnachten haben wir viel zutun usw..aber bis dahin sammeln sich immer mehr minus std an....

was ist wenn ich kündige??? was kann die AG von mir verlagen????geld zurück???oder minusstd erst abarbeiten damit ich da raus kann????