Gibt es für Bab eine Miethöchstgrenze?

1 Antwort

In Bezug auf der BAB - gibt es keine Grenze, es werden Wohnkosten nur pauschal berücksichtigt, da liegt die Höchstgrenze bei denke ich derzeit monatlich 250 € und mehr gibt es nicht !

Dann käme evtl.vorrangig ein Zuschuss an Wohngeld in betracht, wenn dein Mann nicht auch BAB - oder Bafög - bekommt bzw.auch nicht dem Grunde nach einen Anspruch darauf hätte und das benötigte Mindesteinkommen erreicht würde.

Dafür kannst du dir aus dem Internet mal einen kostenlosen Rechner fürs Wohngeld suchen, da wäre die Höhe der Miete auch nicht relevant, die würde dann eben je nach individuellen Voraussetzungen nur bis zu einer Höchstgrenze zur Berechnung berücksichtigt.

Sollte am Ende nur eine ALG - 2 ( Hartz - lV ) Aufstockung vom Jobcenter bleiben, dann solltet ihr euch besser gleich an die Regelungen des SGB - ll halten, also gleich nach angemessenen Wohnungen suchen, wenn ihr auf längere Sicht keine Probleme mit der Anerkennung der Wohnkosten bekommen möchtet.

Such dir aus dem Internet mal ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " oder ,, angemessene KDU " und dazu den Namen deiner Stadt.

KDU = Kosten der Unterkunft und Heizung / Warmmiete