Gibt es einen Unterschied zwischen einen Verdächtigen und einen Beschuldigten, welches ist schwerwiegender, kann ein Zustand in einen anderen wechseln?

5 Antworten

Ein Verdächtiger ist eine Votstufe zum Beschuldigten - also jemand der in der Nähe eines Tatortsgesehen wurde und für die Straftat verantwortlich sein könnte

Gegen einen Beschuldigten wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts einer Straftat eingeleitet, weil dafür ausreichende Anhaltspunkte vorliegen - er hat dann alle Rechte die einem Beschuldigten zustehen (Schweigerecht, Recht einen Verteidiger hinzuzuziehen, Recht Beweiserhungen zu verlangen etc.)

Verdächtig einer Straftat kann jeder sein. z.B. liegt eine Person verletzt am Boden, um ihn herum mehrere Personen. Jede dieser Personen können nun der Tat verdächtig sein, sie wären die Verdächtigen.

Beschuldigter wird man erst mit dem Vorwurf, eine Straftat begangen zu haben, man wird beschuldigt. Dies geschieht regelmäßig im Rahmen der Rechtsbehelfsbelehrung.

Ein Wechsel vom Verdächtigen in den Beschuldigten ist möglich, sogar die Regel. Ein Wechsel vom Beschuldigten in den Verdächtigenstatus ist nicht möglich. 

ok

Dann ist ein Beschultigter schon über den Verdächtigenstatus hinaus? Kann er auch beides entsprechen. zB wenn es sich um mehrere Straftaten handelt?

@Kripoungeloest

Ja sicher, er wird der Nötigung beschuldigt und des Raubes verdächtigt. Geht alles. 

Hallo.

Verdächtig ist eine Person die eine Anzeige erhält.

Wenn dieser beschuldigt wird die Tat gemacht zu haben dann ist er Beschuldigter.

Verdächtig ist eine Person gegen diese Anzeige erstattet wird.

Daraus kann ein Beschuldiguter werden wenn Anklage erhoben wird und die Person vor Gericht muss.

Nö.

sorry, hab dich versehentlich falsch geliked.

Ein Verdächtigter kann zum Beschuldigten werden. Beschuldigt zu werden, ist das Ermittlungsresultat nach einem Anfangsverdacht.