Gibt es eine Grenze wie viel man parallel zum Bundesfreiwilligendienst an Stunden arbeiten oder verdienen darf?
Hallo an alle!
Ich habe vor im Anschluss an mein Studium einen Bundesfreiwlligendienst zu machen und möchte eigentlich kein ALG II beantragen, sondern einfach parallel in dem Job weiterarbeiten, in dem ich mir bereits während des Studiums Geld hinzuverdient habe (die Arbeitszeiten überschneiden sich nicht).
Was ich jetzt gerne wissen würde, ist, ob ich einfach - so wie bisher - weiter meine Rechnungen (keine Umsatzsteuer nach Paragraph 19) schreiben kann oder ob ich irgendwelche Limits beachten muss. Bzw. ob es überhaupt, unter diesen Umständen, "legitim" ist, dass ich quasi mein einziges Geld auf Basis der Kleinunternehmerregelung verdiene (parallel zu dem BfD-Taschengeld).
Wenn ich jetzt also beispielsweise im Monat 250 oder die maximal 363 Euro an Taschengeld im BfD kriege und mir nebenher noch 400 bis 500 Euro im Monat dazuverdiene und von diesem Geld dann meinen Lebensunterhalt finanziere, wäre das denkbar?
PS: Ich bin 28 Jahre alt (falle also in die Über-27-Kontingente beim BfD) - falls das irgendwas zur Sache tut.
Vielen Dank & Grüße,
Joe
1 Antwort
Soweit ich weiß spricht nichts dagegen, solange du das zeitlich auf die Reihe bekommst. Das was du vorher schon beachten musstest, gilt natürlich auch weiterhin.