Gibt es bei Firmenwagennutzung ein Gewohnheitsrecht?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich wäre mir da nicht so sicher. Wenn diese Regelung seit 12 Jahren besteht und jetzt auf einmal wegfällt, ist das mit zusätzlichen Kosten für Euch verbunden. Und bei so einer langen Zeit, kann man auch von einem vertragsähnlichen Zustand ausgehen

Bin aber kein Anwalt, aber ich glaube, es könnte sich lohnen, einen solchen mal zu konsultieren. Gibt da auch im Internet Foren wo man für ein paar Euros mal einen Anwalt vorab fragen kann.

Es gibt kein Gewohnheitsrecht. Es handelt sich um einen mündlichen Vereinbarung, die jederzeit widerrufen werden kann.

Ohne Vertrag gibt es garnichts!

Wenn der Wagen nicht als Gehaltsbestandteil im Arbeitsvertrag steht hat dein Mann schlechte Karten.

Eine vertraglich nicht geregelte Leistung ist immer eine freiwillige Leistung und kann jederzeit eingestellt werden.

Es steht zwar nichts im Arbeitsvertrag aber mein Mann wurde ja bei Gehaltsgesprächen immer explizit darauf hingewiesen, dass mehr Geld nicht drin sei und er ja schließlich auch den Firmenwagen nutzen dürfe. Also wird der Wagen ja indirekt zum Gehalt gerechnet.

@Kitty1972

Das tut nix zur Sache. Wenn deinem Mann immer wieder gesagt wird, dass er nur rasiert zur Arbeit erscheinen soll, bekommt er zwar den Hinweis, da es jedoch nicht im Vertrag steht, dass er rasiert zur Arbeit kommen muss, kann er auch mit einem Vollbart zur Arbeit gehen! Wäre also kein Kündigungsgrund, da nicht Vertraglich festgehalten.

@Kitty1972

Die Nagelprobe machen und jetzt eine Gehaltserhöhung fordern.

nein, nur bei grundstücken und grundstücksgleichen rechten gibt es das