Gewohnheitsrecht am Badestrand?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da ihr immer schon rechtswidrig gehandelt habt, erwächst daraus kein Gewohnheitsrecht.

Ich sehe darin am ehesten einen Verstoß, aufgrund Erregung öffentlichen Ärgernisses nach ³183a StGB. Das kann mit einer Haftstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldbuße geahndet werden.

was jahrelang stillschweigend geduldet wurde, ergibt niemals ein Gewohnheitsrecht.

Das ist nun mal ein Textilbadestrand und dem ist Folge zu Leisten. wenn sich jemand daran stört - Erregung öffentlichen Ärgernisses.

was jahrelang stillschweigend geduldet wurde, ergibt niemals ein Gewohnheitsrecht.

Das sehen aber viele Dresdner im Bezug auf die Kiesgrube Leuben anders, dort badet man seit über 40 Jahren illegal, und das nicht nur angezogen, und wenn Verbotsschilder platziert wurden hingen die nie lange mitunter weniger als 24 Std. !

"Ganz ausdrücklich warnte Niedermaier warnte vor einer pauschalen Verdächtigung aller Nacktbader an der Isar, die zum größten Teil auch vorbildliche Rücksicht auf Pflanzen und Tiere im Naturschutzgebiet nähmen. Die Nudisten insgesamt hätten sich seit den 1970er Jahren in der Pupplinger Au eine Art Gewohnheitsrecht auf Nacktbaden an der Isar erworben. Dies stehe zwar im Widerspruch zur bayerischen Badeordnung, doch vertreiben wolle und könne die je nach Jahreszeit und Tag oft tausenden Nacktbader entlang der Isar niemand."

Siehe SZ

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/wolfratshausen/pupplinger-au-die-nackten-und-die-neugierigen-1.1109436

Nun nur weil jemand jahrelang falsch liegt und sich nicht daran gestört hat, hat er nicht irgendwann automatisch recht. Wenn es kein ausgewiesener FKK-Strand ist, dann ist das eben so.

Aus jahrelangem falschen Verhalten vieler lässt sich garantiert kein Gewohnheitsrecht ableiten.

Und "Widerstand" gegenüber Polizeibeamten war noch nie eine gute Idee - die ! wird dann am Ende richtig "teuer".