Gewerbeabmeldung rückgängig machen?

2 Antworten

Eine einmal elektronisch erfasste Gewerbeanzeige kann man nicht rückgängig machen, weil die ganz schnell an diverse Stellen übertragen wird. Du kannst das Gewerbe aber ab dem Tag der Abmeldung wieder anmelden, so dass es ununterbrochen bestand.

Kann ich Ihnen eine persönliche Nachricht schicken um mein Problem zu schildern?

@conko64

Was ist bei euch rausgekommen? Ich habe gerade ein ähnliches Problem...

@ichimma

Was für ein Problem hast du denn?

Sicher kann man Gerwerbe wieder abmelden. Oder ihr fragt noch 5 andere Leute und macht das, was die euch vorschlagen....finde ich alles sehr eigentümlich. Man muss doch wissen was man will, schon gerade bei Gewerbeanmeldung