Gewerbe Anmeldung mit Vollmacht möglich?

8 Antworten

hallo,

du kannst dich von einer person mit vollmacht vertreten lassen, in dem du dieser deinen personalausweis mitgibst. diese kann dann in deinen namen und unter vorlage deines ausweises das gewerbe anmelden. eine persönliche vorsprache ist in der regel ratsam jedoch nicht unbedingt notwendig.

daher ist es möglich das gewerbe mit einer vollmacht + vorlage des ausweises anzumelden

ich hoffe ich konnte dir helfen

juragirl

infos: http://www.erkelenz.de/de/stadtverwaltung/Ordnungsamt/gewerbe_anmeldung_einzelgewerbe.html

Es kommt ganz darauf an, was für eine Rechtsform das Gewerbe haben soll. Sag deinem Chef, du hättest nachgefragt und er müsse persönlich vorsprechen :-))

Vollmacht + Vorlage des Personalausweises langen aus !!!

Eine Vollmacht reicht nicht aus, da der der das Gewerbe anmeldet sich sofort ausweisen muss. Dazu reicht eine Vollmacht nicht aus.

War selber 2x selbständig und habe mich zur Anmeldung damals selber erkundigt, ob ich selber hin muss oder das jemand anderes machen lassen kann, um in der Zeit selber Arbeiten zu können, da Zeit bei mir damals Geld bedeutete.

Aussage war die oben stehende... Man muss sich ausweisen, sonst wissen die ja gar nicht dass derjenige das ist und ob die Vollmacht auch echt ist (außer sie ist notariell beglaubigt). Aber dann entfällt nur der Punkt ob die Vollmacht echt ist. Ausreichen tut sie auch dann nicht.

Falsch !!! Gewerbe kann mit einer Vollmacht + Vorlage des Personalausweises der Person angemeldet werden. Ist in jeder Stadtverwaltung so. Auch bei uns. Mein Bruder hat dies bereits schon einmal auf diesem Wege getan.

Natürlich reicht eine Vollmacht mit dem Ausweis der ausstellenden Person und der bevollmächtigten Person.

Die Leute, die hier so viel Formalismus für erforderlich halten, sollen mal bedenken, dass man das Gewerbe auch schriftlich anmelden kann. Dann sieht das Gewerbeamt nie einen Ausweis ! Die Vollmacht ist doch in erster Linie dafür da, dass der Sachbearbeiter die Bestätigung dem "Fremden" mitgeben darf.

Solltest Du das nicht Deinen Chef fragen? Eigentlich wird so was ins Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht eingetragen.

Wieso Handeslregister? Stimmt nicht :-))

@BBausKL

Wenn das Einkommen unter 17.500 Euro im Jahr der Betriebseröffnung und im laufenden Kalenderjahr nicht mehr als 50.000 Euro beträgt, wird das Gewerbe als Kleingewerbe eingestuft. Das erleichtert die Buchführung und spricht von der Anmeldung im Handelsregister frei. Wenn das Unternehmen über der Grenze liegt ist eine Anmeldung allerdings Pflicht. Im Handelsregister!!