Gewährleistung bei Auto Kauf ( Gewerblich ) ?

4 Antworten

Du als Privatkunde hast immer eine gewisse Zeit lang gesetzliche Gewährleistung, wenn du das Auto von einem gewerblichen Händler gekauft hast. Diese kann er auch nur unter schwierig durchzubringenden Umständen im Vertrag ungültig erklären. Das kann nur ein Privatverkäufer.

Wenn du als Privatperson zum Autokauf hingegangen bist und du mit Haftung für dich selbst das Auto gekauft hast, dann gilt die Gewährleistungspflicht des Autoverkäufers.

Was genau da im Vertrag festgehalten wurde und mit welchen dubiosen Klauseln im Vertrag der Verkäufer versucht um die Gewährleistungspflicht herumzukommen, kann man ohne genaue Einsicht nicht sagen.

Es sieht aber aus, als würde das in der Tat ein Fall für den Anwalt werden.

Zwei Fragen:

- wurde die MWSt getrennt ausgewiesen? Wenn ja, ist es definitiv ein gewerblicher Verkauf und die Verbraucherschutzregeln gelten nicht
- ist in dem Vertrag die Gewährleistung ausgeschlossen? Wenn gewerblich, ist das möglich und gültig.

Wenn - wie in den anderen Kommentaren eingestellt - es sich hier um einen Vertrag zwischen Unternehmern handelte, dann kann der Verkäufer in der Tat im Umkehrschluss zu § 475 BGB die Gewährleistung rechtswirksam einschränken bzw. ausschließen. Der einschlägige Paragraph regelt nämlich ausschließlich die Gewährleistung im Verbrauchergeschäft - was ja hier nicht vorliegt. Sollte sich also im Vertrag ein rechtswirksamer Gewährleistungsausschluss ("gekauft wie gesehen" z.B.) finden lassen, dann hat die Werkstatt Recht. Ein Anspruch auf Nachbesserung besteht hier nicht. Und der Nachweis der arglistigen Täuschung dürfte de facto nicht zu erbringen sein.

Hast du es im Kundenauftrag oder als Händler gekauft? Dann geben die dir keine Garantie "gekauft wie gesehen"

Also ich habe eine Bäckerei und habe es für meine eigenen Zwecke gekauft

@pennergame00

Also für gewerbliche Zwecke als Unternehmer. Das ist ein B2B-Geschäft, und hier greift der entsprechende Verbraucherschutz der Gewährleistung nicht, sofern rechtswirksam ausgeschlossen lt. Kaufvertrag.

Also du hast es nicht als Händler gekauft?
Wurde dir das Fahrzeug als "im Kundenauftrag" verkauft?

Wie meinen sie das im Kundenauftrag? Also ich bin halt einfach zu Fiat gefahren und da stand das auto halt auf dem Hof zum Verkauf

Kannst gerne DU sagen. Manche Händler verkaufen Autos im Kundenauftrag, damit sie dir keine Garantie o.Ä. Geben müssen. Wenn es ein zertifizierter Fiat-Händler war, sollte dies aber bei einem Fahrzeug von 2012 eher unwahrscheinlich sein

Also hätte ich sozusagen keine Garantie auf das Fahrzeug? :(

Wenn du es im Kundenauftrag gekauft hast, dann nicht.

Bitte nicht Garantie und Gewährleistung vermischen, sonst kommt nur Unsinn heraus

Okay vielen Dank

Sorry, meine natürlich Gewährleistung