Getränkekisten zurückbringen?

4 Antworten

Die Kiste ist bepfandet und muss zurückgegeben werden. Der Pfandbetrag für den (leeren) Kasten beträgt in der Regel 1,50 €. Hinzu kommt noch das Pfand für die Flaschen.

Das ist Pfand drauf: Wenn du die zurückbringst bekommst du Geld dafür. WEnn nicht, ist das aber keine Verbrechen oder so. Mit dem Schwund müssen die Getränkehersteller leben.

Für die leeren Flaschen gibt es übringens auch Pfandgeld

Doch, wenn nicht, dann erfüllt das den Straftatbestand der Unterschlagung. Die Kisten sind Eigentum der jeweiligen Brauerei und nur eine Leihgabe.

§ 246 StGB

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

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Die Kiste kannst* du zurückgeben und bekommst ca. 3 Euro dafür. Eine Glas-Bierflasche bringt dir 8 Cent. *Die Kiste kannst du auch als Hocker verwenden, das ist nicht verboten.

Dem möchte ich widersprechen.

Die Kiste ist nur eine Leihgabe. Sie ist und bleibt Eigentum der jeweiligen Brauerei. Sie darf, rein rechtlich, weder dauerhaft behalten noch beschädigt werden.

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@Cokedose

Weder von Beschädigung, noch von dauerhaftem Behalten war die Rede. Aber, als Bedenkenträger, war es sicherlich richtig, auch noch auf die rechtliche Situation aufmerksam zu machen...

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@ThommyHilfiger

Dann habe ich dein "kannst" missgedeutet im Sinne von "musst du nicht, kannst du auch behalten".

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