Gestohlener (Erb-)Schmuck wurde verkauft. Wie bekommt man ihn ohne Anzeige wieder?

6 Antworten

Die erste Frage wäre wo das Geld ist.

Ansonsten würde ich mit dem Juwelier sprechen und ihm klar und deutlich sagen, dass ihr den Schmuck definitiv zurück haben wollt. Bietet dem Juwelier an das Geld zurück zu zahlen und im Gegenzug den Schmuck zu erhalten.

Wenn er das nicht freiwillig macht, erklärt ihm, dass ihr die ganze Sache zur Anzeige bringt und ihn auch direkt wegen Hehlerei anzeigen werdet. Das würde, auch wenn man es ihm letztlich nicht anlasten könnte, eine Menge Ärger mit sich bringen.

An gestohlenen Gegenständen kann kein Eigentum erworben werden - der Juwelier muß den Schmuck wieder herausgeben und er erhält den Kaufpreis zurück.

Die Herausgabe des Schmucks kann also nach § 985 BGB vom Juwelier gefordert werden.

Dazu ist keine Strafanzeige notwendig, da das ein zivilrechtlicher Anspruch ist.

Gibt der Juwelier den Schmuck nicht heraus, kann die Herausgabe eingeklagt werden.

Selbst eine Strafanzeige des Juweliers wäre erfolglos - denn nach § 247 StGB wird ein Diebstahl, der innerhalb der Familie begangen wird, nur verfolgt, wenn ein entsprechender Strafantrag gestellt wird - antragsberechtigt ist der Bestohlene.

Der Juwelier wird, zum eigenen Schutz, den Schmuck auch wahrscheinlich wieder herausgeben, denn es droht ansonsten der Tatbestand der Hehlerei...

Ein solches Verfahren kann sich ein seriöser Juwelier nicht erlauben...

Nun hat aber der Freund den gestohlenen Schmuck verkauft - das ist Hehlerei - hier könnte der Juwelier Anzeige erstatten...

Hehlerei unter Angehörigen ist ebenfalls ein Antragsdelikt - aber der Freund ist kein Angehöriger und wahrscheinlich auch kein Hausgenosse...

Fazit:

Der Freund könnte bei der gesamten Angelegenheit der einzige sein, der nicht ungeschoren davon kommt...

Deine Schwester braucht nicht angezeigt zu werden (Antragsdelikt Familiendiebstahl), aber der "Freund" hat sich der Hehlerei schuldig gemacht.

Ob der Juwelier sich ebenfalls der Hehlerei schuldig gemacht hat, muss die Polizei klären. Jedenfalls muss er den Schmuck wieder herausgeben und bekommt dafür das zurück, was von dem Kaufpreis noch übrig ist.

" aber sie möchte auch meiner Schwester nicht schaden und sie anzeigen."

 Naja das würde ihr den Schmuck auch nicht wieder bringen. der Schmuck ist in das Eigentum des Verkäufers rechtlich gesehen ordnungsgemäß übergegangen (Stichwörter "Kauf in gutem Glauben"). Als Minderjährige hätte sie eh maximal Sozialstunden zu erwarten und halt einen Eintrag ins Führungszeugnis.

Ihr könntet den Schmuck maxima lzurückkaufen wenn er noch nicht eingeschmolzen worden ist oder dergleichen

Es gibt keinen gutgläubigen Erwerb von Diebesgut.

@Mikkey

Richtig - "gutgläubig" sollte man in diesem Kontext dann wohl eher durch "fahrlässig" ersetzen.....

Diebesgut kann man nicht kaufen, das nennt man Hehlerei - wenn es unwissentlich vom Juwelier angekauft wurde, muss er es trotzdem herausgeben, denn an Diebesgut kann man kein Eigentum erlangen. Ich fürchte allerdings, dass er dies ohne Polizei nicht freiwillig herausgeben wird. Daher werdet ihr wahrscheinlich um eine Anzeige nicht herumkommen.

FALSCH, Hehlerei ist es NUR wenn der Juwelier davon wusste. Er ist jetzt Eigentümer. 

@Kirschkerze

Bitte informiere Dich ausreichend über die Rechtslage, bevor Du hier richtige beiträge kommentierst.

@Kirschkerze

Falsch. Auch wenn ein Ankäufer nicht weiß oder ahnt, daß es sich um gestohlenes Gut handelt, ist und bleibt es Hehlerei.