Gesetzliche Regelung bei einem Hundebiss --Bitte helft mir!?

11 Antworten

Das Krankenhaus hat nur mit der Wundversorgung zu tun. Niemand (außer der Krankenkasse) wird davon erfahren. Du brauchst folglich keine Angst zu haben, dass der Hund weggegeben oder eingeschläfert werden muß.

Das ist nicht richtig. Der behandelnde Arzt hat eine Fürsorgepflicht und kann Anzeige erstatten, wenn er der Meinung ist, dass dies nötig ist. Dazu ist er sogar gesetzlich verpflichtet. Da es sich aber um den eigenen Hund handelt, wird das in diesem Fall nicht passieren. 

@FreundlichNow

Na dann vernachlässigen aber viele Ärzte ihre Fürsorgepflicht. 

Denn ich habe nun schon einige Halter im Training gehabt, deren Hunde ernsthaft gebissen haben, nicht nur die eigenen Leute, die KH-Besuche und die damit verbundenen Ärzte haben das niemals zur Anzeige gebracht und es wäre mir auch neu, das ein Arzt einen Hund anzeigen kann, wenn dann kann er den Hundehalter anzeigen aber wie soll das gehen, wenn der gar nicht bekannt ist!? 

Meine damalige Hündin hat ein Kind gebissen, dieses ist zum Arzt und ne Anzeige habe ich bis heute noch nicht wobei diese hätte gut bei mir ankommen können, denn man kannte mich weil meine Kinder auf der selben Schule waren wie das Kind welches gebissen worden ist. 

Wobei ich selbst noch zur Schule bin aus Sorge um das Kind, welches nach dem Biss erst einmal weiter gelaufen ist so als ob nichts gewesen wäre. Habe dann erst von meinen Kindern erfahren, das mein Hund gebissen hat. 

Somit müsste diese Regelung das ein Arzt so etwas zur Anzeige bringen muß wohl neu und mich würde auch interessieren mit welchem Zusatz oder mit welchem § sie geregelt ist. 

Da passiert gar nix. Kommt auf die Rasse drauf an, wenns ne auffällige Rasse ist kann es sein das ein Wesenstest gemacht werden muss.

Einer meiner kinder wurde von nem Golden Retriever gebissen, war ne Fleischwunde und hatte keinerlei Folgen für den Besitzer. Ich bekam nichtmal nen Bericht um den Besitzer anzugeben.

Bei einem anderen Fall wurde die Polizei hinzugezogen, weil ich den RTW informieren musste u die Polizei hat den Hund betrachtet u wäre er auffällig gewesen hätten sie ihn an Ort u Stelle wohl sein Todesurteil verhängt.... auch das hatte für den Hund keine weiteren Folgen

Aus! Vorbei! Keine Chance!

Nein, beruhige dich! Es wird gar nix - wirklich GAR NIX - passieren. Ich kann mit Fug und Recht behaupten, dass wohl kein einziger meiner Hunde mich noch nie "gebissen" hätte. Und manch eine Wunde wurde auch schon im Krankenhaus behandelt bzw. sogar genäht. Doch noch nie hat irgendjemand deshalb einen Aufstand gemacht. 

... naja, außer meine Frau, wenn ich blutig die Teppiche volltropfend durch das Haus gerannt bin und mein Testament verkündet habe, während ich nach dem Pflaster gesucht habe.

Sowas passiert eben; ganz besonders - wie ja auch bei dir - beim Spielen und Herumtoben. Das wissen alle Leute, die mit Hunden zu tun haben. 

Da du sicherlich auch gesagt hast, dass es dein Hund war; und dass er dich "beim Spielen gebissen" hat; und da die Ärzte im Allgemeinen auch erfahren genug sind, um zu erkennen, dass eine "kleine Fleischwunde" nicht von "aggressivem Beißen" verursacht worden sein kann, ... wird gar nix passieren. Null. Überhaupt nix. Du bist versorgt worden, sie haben ihren Unfallbericht, falls eine Versicherung nachfragt; und gut ist.

... zumindest, solange du nicht selbst "deinen Hund anzeigst" und behauptest, es sein ein gefährliches Tier. Oder solange du nicht eine Flatrate in der Notaufnahme brauchst, weil dein Hund es übertreibt.

Auch wenn es beim Spielen passiert ist, Biss bleibt Biss.

Aber keine Panik, da wird schon nichts weiter passieren.

Die KK wird Dich anschreiben und fragen, wem der Hund gehört.

Von wegen Regress und so.

Da kannst Du dann nochmals schreiben, wie es passiert ist, nämlich beim Spielen.

...sorry, aber Biss bleibt nicht Biss. Bei einem richtigen Biss mit Beschädigungsabsicht ist je nach Extremität oder aber Körperteil der Gegendruck zu sehen. Ein Spielbiss sieht definitiv anders aus, als ein Biss mit Beschädigungsabsicht! 

@Elocin2910

@Elocin2910

Der FS schreibt:

"Zu sagen, er hätte mich "gebissen" stimmt nicht"

Mir ging es REIN um die Definition!

@alarm67

Rein auf die Definition bezogen, stimme ich Dir zu! ;-) 

 Ich finde, es macht einen Unterschied, ob der Hund "gebissen" oder nur "geschnappt" hat. Gerade temperamentvolle Hunde schnappen manchmal im Spiel, lassen aber sofort wieder los, wie in diesem Fall.

Etwas ähnliches ist meine Sohn passiert - damals 5 Jahre alt. Er spielte mit einem Ball, der dann in die dunkle Hundehütte rollte. Der Kleine robbte hinterher und wusste nicht, dass der Hund in der Hütte war. Dieser erschrak und schnappte., liess aber sofort wieder los Sein Eckzahn ging dem Kind durch die Oberlippe bis ins Zahnfleisch.

Hätte der Hund wirklich gebissen, wäre die Verletzung viel grösser gewesen. So blieb nur eine inzwischen kaum mehr sichtbare kleine Narbe zurück

Nein ... rechtlich gibt es kein schnappen.

Beissen ist beissen egal wie fest. Ich weiß wie du es meinst aber das macht eben rechtlich keinen Unterschied.

Spielt hier aber eh keine Rolle ... Denn wo kein Kläger ......

Das war eindeutig ein Biss und geht gar nicht. das kann man sich nicht schön reden.

Heute sind alle Bissverletzungen mit Hunden meldepflichtig.